Abgasskandal: OLG München verurteilt Audi rechtskräftig wegen Manipulation am Audi A6 3.0 TDI Euro 6 zu Schadensersatz

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit Endurteil vom 27.09.2021 hat das OLG München (Az. 21 U 1315/21) die Audi AG zu Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Abgasskandal verurteilt.
  • Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
  • Das erstinstanzliche stattgebende Urteil des LG Ingolstadt vom 01.03.2021, Az. 43 O 613/20 wurde damit bestätigt und Audi zu weiterem Schadensersatz verurteilt.
  • Es handelt sich um ein Fahrzeug des Typs Audi A6 3.0 TDI Euro 6 mit einem verpflichtend angeordneten Rückruf (Code 23X6).
  • In vielen vergleichbaren Fällen verjähren Ansprüche bereits zum 31.12.2021!

Unser Mandant bekommt Entschädigung in Höhe von € 36.408,13

Wegen seines manipuliertes Audi A6 3,0 TDI verlangte der Kläger von der Audi AG Schadensersatz. Er hatte das Fahrzeug der Abgasnorm Euro 6 im März 2015 mit einem Kilometerstand von 27.000 für rund € 47.000,00 gekauft. Knapp sechs Jahre nach dem Kauf und über 65.000 km später, sprachen ihm zunächst das Landgericht Ingolstadt und anschließend das Oberlandesgericht München insgesamt fast € 36.500,00 Schadensersatz plus Zinsen zu. Hauptargument: Sein Fahrzeug ist von dem verpflichtenden Rückruf mit dem Code 23X6 betroffen.

Die Klage hat sich damit für den Besitzer des mangelhaften Autos mehr als gelohnt, denn sein Fahrzeug hatte aufgrund der Dieselproblematik am Ende einen viel geringeren Marktwert. Zusätzlich zu der Entschädigung wurden ihm die kompletten Darlehenszinsen für die Finanzierung des Kaufpreises erstattet.

Schadensersatz erhöht sich durch die Berufung um fast € 10.000,00

Das Landgericht Ingolstadt hatte dem Kläger zwar Recht gegeben, den Schadensersatz aber zu Gunsten von Audi geringer als beantragt berechnet. Üblicherweise wird von dem zu ersetzenden Kaufpreis ein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer abgezogen. Für die Berechnung dieses Nutzungsersatzes hatte das Landgericht jedoch eine falsche Methode angewendet. Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte aus Stuttgart riet ihrem Mandanten daher, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Das OLG München verurteilte die Audi AG zu weiterem Schadensersatz. Es berechnete den Nutzungsersatz ausgehend von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 linear und nicht degressiv wie der Richter in Ingolstadt. Damit hatte der Kläger sowohl vor dem Landgericht, als auch vor dem Oberlandesgericht Erfolg. Audi hat gegen das Berufungsurteil keine Revision eingelegt, sodass die Entscheidung rechtskräftig ist.

Geschädigte sollten unverzüglich handeln: Verjährung droht zum 31.12.2021!

Das Urteil ist auf viele Fälle übertragbar, in denen Betroffene einen Audi A6 3.0 TDI Euro 6 gekauft haben. Aber nicht nur diese Personen haben gute Aussichten auf Erfolg. Der Rückruf 23X6 wurde auch für die Modelle Audi A4, A5, A7, S6, S7, A8, A8L, Q5, Q7 und SQ5 angeordnet. Da die Rückrufschreiben teilweise schon 2018 verschickt wurden, droht bereits zum 31.12.2021 die Verjährung von Schadensersatzansprüchen. Deshalb sollten Betroffene ihren Fall umgehend anwaltlich prüfen lassen.

Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können:

  • Prüfung, ob Ihr Fahrzeug unter die verbraucherfreundliche Rechtsprechung fällt.
  • Einschätzung, ob Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.
  • Berechnung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs.
  • Abklärung der Kosten mit der Rechtsschutzversicherung.
Foto(s): von Buttlar Rechtsanwälte


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