Abgasskandal: Schadensersatz für gebraucht gekauften Audi Q5 Quattro 3.0 TDI

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02.07.2021 - Immer mehr Besitzer manipulierter Diesel-Fahrzeuge der Marke Audi bekommen vor Gericht Recht, wenn sie auf Schadensersatz klagen. In der Folge muss Audi die Autos gegen Zahlung einer Geldsumme zurücknehmen. Dabei ist es unerheblich, ob der Wagen gebraucht oder neu gekauft wurde. Gleiches gilt für ein im Rahmen eines Rückrufs eventuell durchgeführtes Software-Update. Auch das ändert nichts am Anspruch auf Schadensersatz.

Landgericht Konstanz verurteilt Audi zu rund 34.800 Euro Schadensersatz

Erst kürzlich hat das Landgericht Konstanz zugunsten eines von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertretenen Klägers entschieden. Das Urteil (Aktenzeichen C 3 O 17/12 – rechtskräftig) lautet auch diesmal: Der Ingolstädter Autokonzern muss den Audi Q5 Quattro 3.0 TDI (Euro 6 Abgasnorm) zurücknehmen und dafür im Gegenzug 34.800 Euro an den Kläger zahlen. Die Summe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und einem sogenannten Nutzungsersatz, sprich einer Anrechnung der vom Kläger gefahrenen Kilometer.

Entschädigung deutlich höher als bei Privatverkauf

Das Positive ist, wie in so gut wie allen ähnlich gelagerten Fällen, dass die von Audi zu zahlende Entschädigung deutlich über dem liegt, was bei einem Privatverkauf des Autos zu erzielen gewesen wäre. Erworben hatte der Kläger den Q5 im Februar 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von 15.500 Kilometer zu einem Preis von 46.500 Euro. Zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung im April 2021 wies der Wagen immerhin eine Laufleistung von rund 87.500 Kilometer auf. Das Software-Update zur Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung hatte der Kläger im September 2019 aufspielen lassen.

Diesel Klage mit erdrückender Beweislast

Betrachtet man das Konstanzer Urteil genauer, verwundert es fast, dass Audi es in solchen Fällen überhaupt auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt. Schließlich gelingt es dem Autokonzern in keinem Punkt, mit seiner Argumentation durchzudringen.

Laut offiziellem Rückruf des Kraftfahrzeugbundesamtes (KBA) mit dem Code 23X6, gegen den Audi sich nicht gerichtlich gewehrt hatte, wurde in dem 3.0-TDI-Motor des Q5 Quattro TDI mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung (Motorsteuerungssoftware) verbaut. Deren einziger Zweck war es, dafür zu sorgen, dass der Wagen im Prüfzyklus des so genannten Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) die für Stickoxide vorgeschriebene Abgasmenge nicht überschreitet. Das ist eine Voraussetzung für die Erteilung der Typengenehmigung. Dass die im normalen Straßenverkehr ausgestoßene Schadstoffmenge in der Regel deutlich über den zulässigen Grenzwerten lag, was das Erlöschen der Typengenehmigung und damit die Stilllegung des Fahrzeugs zur Folge hätte haben können, störte bei Audi offenkundig niemanden.

Richter: Audi handelte sittenwidrig

Grund der Täuschung war nach Überzeugung des Gerichts die Kostensenkung und möglicherweise auch die Umgehung technischer Probleme bei der Entwicklung einer rechtlich und technisch einwandfreien, aber wohl teureren Lösung der Abgasreinigung. Außerdem habe Audi in großem Umfang und mit hohem technischen Aufwand zentrale Zulassungsvorschriften umgangen. Deshalb ist das Urteil, dass es sich um eine sittenwidrige Schädigung handelt, nur konsequent.

Handlungsoptionen für Betroffene

Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können, falls in Ihrem Fahrzeug einer der mutmaßlich betroffenen Dieselmotoren verbaut ist:

- Prüfung, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.

- Ersteinschätzung, ob mit Aussicht auf Erfolg Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

- Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung: Durchführung einer Deckungsanfrage.


Warum wir?                        

Im undurchsichtigen Abgasnebel des Dieselskandals kämpft von Buttlar Rechtsanwälte seit 2015 als Kompass der Gerechtigkeit für geschädigte Verbraucher. In mittlerweile mehr als 5000 Fällen bieten die Spezialisten der Kanzlei den großen Autokonzernen die Stirn und verhelfen ihren Mandanten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigung.                    

Mandanten, die eine Rückabwicklung in Anspruch genommen haben, erhielten den Kaufpreis – abzüglich einer Nutzungsentschädigung für den Hersteller – wieder zurück. Mandanten, die Ihr Fahrzeug behalten erzielen einen Ausgleich für den Minderwert in Höhe von bis zu 20 % des Kaufpreises. Bei den jeweiligen Szenarien werden die gefahrenen Kilometer und der Kaufpreis entsprechend berücksichtigt.                                                                                                

Sie haben Fragen zum Dieselabgasskandal? Rufen Sie uns doch an!

0711/ 32 09 18 20  oder Telefontermin vereinbaren unter 

https://vonbuttlar.com/

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Foto(s): von Buttlar Rechtsanwälte


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