Abgasskandal – spektakuläres Urteil des Landgerichts Osnabrück

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In einem Verfahren, welches die Rechtsanwaltskanzlei Manes vor dem Landgericht Osnabrück (Az:. 31 O 509/19) geführt hat, wurde die Volkswagen AG am 20.11.2019 zur Rücknahme des mangelhaften Fahrzeugs verurteilt.

Besonderheit in diesem Verfahren ist, dass der Kläger sich zwar für die gefahrenen 127.329 km eine sog. Nutzungsentschädigung in Höhe von € 9.973,78 anrechnen lassen muss. Im Gegenzug wurde die Volkswagen AG jedoch verurteilt, die volle Kaufpreiszahlung in Höhe von € 23.500 über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren mit 4 % p. a. zu verzinsen, sodass der Kläger bis auf wenige Euro seinen vollen Kaufpreis erstattet bekommt, obwohl er das Fahrzeug nahezu 11 Jahre genutzt hat.

Darüber hinaus hat das Landgericht festgestellt, dass die Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nicht verjährt sind, sodass auch heute noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Das Landgericht führt hierzu aus: „Fraglich ist bereits, ob dem Kläger bis Ende 2015 bekannt war, dass in seinem Fahrzeug der Motor EA 189 mit einer manipulierten Motorsteuerungssoftware verbaut ist. Allein aufgrund des Umstandes, dass sich der damalige Vorstandsvorsitzende der Beklagten im September 2015 bei den Kunden entschuldigt hat, rechtfertigt diese Annahme nicht. Auch dürfte es dem Kläger bei einer Gesamtschau aller Umstände nicht zuzumuten gewesen zu sein, aufgrund der im Jahre 2015 bekannt gewordenen Tatsachen bei verständiger Würdigung eine von Erfolgsaussicht getragene Schadensersatzklage, zumindest als Feststellungsklage, gegen die Beklagte bis Ende 2015 zu erheben.“

Das Urteil ist auf unserer Homepage abrufbar.

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