Abgasskandal – die Rechtsprechung des Landgerichts Köln: Diesel zurück! Geld zurück!

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Kölner Autokäufer, die von dem Abgasskandal (auch VW-Skandal, VW-Abgasaffäre oder Dieselgate/Dieselaffäre genannt) betroffen sind, können auf den Schutz der Kölner Rechtsprechung vertrauen. Unterschiedliche Kammern des Landgerichts Köln bewerten die Problematik einheitlich und gewähren den betrogenen Autokäufern das Recht, ihren Diesel gegen Erstattung des vollen Kaufpreises an den Autohändler zurückzugeben. Dabei ist lediglich eine geringe Nutzungsentschädigung an den Automobilhändler zu erstatten.

Dieses Vorgehen ist für die Dieselkäufer besonders vorteilhaft. Mit der Rückabwicklung des Autokaufs werden erhebliche finanzielle Risiken gelöst und technische Probleme vermieden. Die durch die Abgasaffäre betroffenen Dieselfahrzeuge leiden schließlich unter einem erheblichen Wertverlust. Ein regulärer Weiterverkauf der manipulierten Dieselautos ist nur schwer möglich. Zudem drohen Fahrverbote: Auch die Kölner Atemluft ist seit Jahren schwer schadstoffbelastet.

Ob eine nachträgliche Veränderung an der Hard- oder Software der Dieselgate-Autos zu einer signifikanten Verbesserung des Schadstoffausstoßes führen kann, ist derzeit auch noch völlig ungewiss. Jedenfalls birgt jede Modifikation an den technisch sehr hoch entwickelten Dieselmotoren die Gefahren höherer Verbrauchswerte, eines geänderten Fahrverhaltens und sogar die einer geringeren Lebensdauer.

Die beste Lösung: Diesel zurückgeben und Kaufpreis zurückerhalten!

Rechtlich ist dieser kurz formulierte, aber eindeutige Gewährleistungsanspruch leicht zu begründen. Jeder betroffene Dieselkäufer kann seine starken Verbraucherrechte selbst einfordern und notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Besondere Verfahrensinstrumente, wie z. B. eine Sammelklage, braucht es hierfür nicht.

Schließlich handelt es sich vorliegend nicht um ein rechtliches Spezialgebiet, sondern um die Anwendung alltäglichen Kaufrechts. Ob kaputter Toaster, defektes Handy oder manipuliertes Auto – das Kaufrecht ist eindeutig.

Der Käufer einer mangelbehafteten Sache kann den Kaufpreis mindern oder von dem Kaufvertrag zurücktreten und damit den Kaufpreis vollständig zurückfordern, wenn eine sog. Nacherfüllung, also die Lieferung einer mangelfreien Sache, unmöglich ist.

Ein Sachmangel bei dem Kauf eines Dieselgate-Wagens liegt nach der Rechtsprechung des Landgerichts Köln offenkundig vor: „Ein Kraftfahrzeug weist einen Sachmangel auf, wenn die Motorsteuerung so programmiert ist, dass der Stickoxidausstoß nur auf den Prüfstand reduziert wird. Ein solcher Sachmangel ist erheblich, auch wenn er mit einem geringen Kostenaufwand durch ein Software-Update behoben werden kann. Die Erheblichkeit des Sachmangels folgt insbesondere aus der Arglist der Herstellerin. Auch beim Kauf von einem freien nicht vertraglich mit der Herstellerin verbundenen Händler spielt die Arglist der Herstellerin eine Rolle für die Erheblichkeit des Sachmangels, wenn dieser nur durch ein von der Herstellerin bereitgestelltes Software-Update behoben werden kann.“ (Landgericht Köln, Urteil vom 02.03.2017 – 2 O 317/16)

In einem anderen Urteil haben die Richter des Landgerichts Köln festgestellt, dass ein Mangel an der Kaufsache, also dem Dieselfahrzeug, auch schon deshalb vorliegt, da wegen der manipulierten „Abgasreinigung“ im Fahrbetrieb der Entzug der Zulassung drohe. Eine Nacherfüllung müsse hier gar nicht erst verlangt werden, da der Autohändler den Mangel nicht selbst beseitigen könne und auch die Automobilhersteller dies – wenn überhaupt – nur mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung bewerkstelligen könnten (Landgericht Köln, Urteil vom 18.04.2017- 4 O 117/16).

Auch die 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat ein solches Rücktrittsrecht des Käufers zwischenzeitlich durch Urteil bestätigt (Landgericht Köln, Urteil vom 18.05.2017- 4 O 422/16).

Fazit

Weltweit sind über 10 Millionen Dieselfahrzeuge unterschiedlichster Händler (Audi, Seat, Skoda, VW oder Porsche) von dem Abgasskandal betroffen. Zwar ist die Automobilindustrie mächtig, der Käufer eines Schummel-Diesels hat jedoch die stärkeren Käuferrechte, die er selbstbewusst einfordern und sogar gerichtlich erstreiten kann. Oftmals wird eine gerichtliche Auseinandersetzung aber schon nicht notwendig, da eine gute und wirtschaftlich lohnenswerte außergerichtliche Lösung im beidseitigen Einvernehmen gefunden werden kann. Im Zweifel kann ein spezialisierter Rechtsanwalt die aus dem Autokauf resultierenden Gewährleistungsansprüche nachdrücklich einfordern und erfolgreich realisieren.


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