Abgasskandal: VW muss Kunden Schadensersatz und Zinsen zahlen

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OLG Oldenburg urteilt: VW muss für gebrauchten Pkw Golf VI Diesel aus 2014 sowohl Schadensersatz als auch Zinsen auf den Kaufpreis zahlen.

Einzelklagen im Diesel-Abgasskandal zeigen weiter Vorteile für Käufer: Mit Urteil vom 02.10.2019 (Az.:5U 47/19) entscheidet zum ersten Mal auch das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg zugunsten des Fahrzeughalters.

In der Pressemitteilung des OLG heißt es: „Der Klägerin stehe gegen die VW AG ein Schadensersatzanspruch wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zu.“ Außerdem urteilten die Richter: „Die VW AG müsse der Klägerin … für die Zeit ab Vertragsschluss Zinsen auf den Kaufpreis zahlen.“

Gebrauchtwagen: Schadensersatz für VW Golf trotz erfolgtem Software-Update

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin im Jahr 2014 einen gebrauchten VW Golf VI Diesel mit dem Motor EA 189 für ca. 16.000 Euro gekauft. Damals war der Abgasskandal noch nicht öffentlich bekannt gewesen. Im Jahr 2017 wurde das entsprechende Software-Update aufgespielt, durch welches der Mangel (die unzulässige Abschaltvorrichtung) behoben werden sollte. Die Klägerin entschied sich dennoch dagegen, das Fahrzeug zu behalten. Es folgte die Klage gegen VW auf Schadensersatz. Die Klägerin gewann diese schon in erster Instanz vor dem Landgericht (LG) Oldenburg.

OLG urteilt: VW AG begeht vorsätzliche sittenwidrige Schädigung an Kunden

Das OLG Oldenburg bestätigte jetzt das Urteil des LG vom 11.01.2019: Die VW AG habe „die Klägerin durch den Einbau und das Inverkehrbringen des fehlerhaften Motors getäuscht“. Das Verhalten der VW AG sei „auch sittenwidrig, weil sie das mangelhafte Fahrzeug vorsätzlich und gerade zur Täuschung der Käufer in Verkehr gebracht“ habe.

Lediglich die Nutzung müsse sich die Klägerin anrechnen lassen. Bemerkenswert: „Die VW AG müsse der Klägerin allerdings für die Zeit ab Vertragsschluss Zinsen auf den Kaufpreis zahlen. … Denn sie habe ihr Geld, das sie ja für das Auto ausgegeben habe, nicht anderweitig nutzen können.“

Fazit: Einzelklagen haben Erfolg – viele OLG-Urteile zugunsten der Fahrzeughalter

Mit diesem Urteil steht das OLG Stuttgart nicht allein: In den vergangenen Monaten haben diverse Oberlandesgerichte, darunter Koblenz, Köln und Hamm, zugunsten der Fahrzeughalter entschieden. Das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit manipulierter Abschaltvorrichtung wird von den Gerichten als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung seitens der VW AG beurteilt. Was die zu leistende Nutzungsentschädigung angeht, so können Kläger dies weiter vor Gericht in Frage stellen – ein endgültiges Urteil des BGH steht dazu noch aus.

Klar festzustellen bleibt: Einzelklagen im Abgasskandal bringen weiterhin enorme Vorteile für geschädigte Kunden. Möchten auch Sie Ihre Ansprüche geltend machen? Das Team der BERND Rechtsanwälte kümmert sich umgehend um Ihr Anliegen und bietet Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls an. Gern prüfen wir auch Ihr Fahrzeug und Ihre Verträge auf die Möglichkeit des Bestehens von Schadensersatz- und/oder Rückabwicklungsansprüchen gegen den Verkäufer, den Hersteller oder die finanzierende Bank.



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