Abgasskandal: VW nutzt Hintertürchen in Gebrauchtwagen-Verträgen

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Volkswagen wälzt Schuld am Abgasskandal auf Gebrauchtwagen-Käufer mit dubioser Klausel im Kaufvertrag ab.

Volkswagen nutzt Hintertürchen beim Verkauf seiner Gebrauchtwagen. Der Käufer soll beim Händler einen Freibrief unterzeichnen. Dieser schützt die Volkswagen AG vor etwaigen Forderungen des Kunden auf Schadensersatz.


Risiko-Verlagerung auf Verbraucher

Bislang haben die Gerichte im Abgasskandal sehr verbraucherfreundlich entschieden. Auch das BGH-Urteil, das am 26. Juni erwartet wird, fällt höchstwahrscheinlich zugunsten der Geschädigten im Diesel-Abgasskandal aus. VW weiß das auch. Um möglichen Schadensersatz-Forderungen zu entkommen, verwendet der Fahrzeug-Konzern daher eine Klausel für Gebrauchtwagen-Kaufverträge.

Laut VW sollen die Gebrauchtwagen-Händler bei Vertragsabschluss den Kunden eine Warnung unterzeichnen lassen. Darin ist vermerkt, dass sich der Käufer des Risikos bewusst ist, womöglich ein vom Diesel-Abgasskandal betroffenes Automobil zu erwerben. Dies hat schlimmstenfalls zur Folge, dass die Behörden die Zulassung entziehen. Das Fahrzeug ist dann nahezu wertlos. Hierbei bestätigen Verbraucher mit ihrer Unterschrift, dass sie der Händler beim Fahrzeugkauf von den eingebauten, illegalen Thermofenstern in Kenntnis gesetzt hat.


Fahrzeug ausschließlich gegen Unterschrift

Kunden, die den Kaufvertrag bereits abgeschlossen, aber das Vehikel noch nicht erhalten haben, sollen die Regelung bei Abholung des Fahrzeugs unterzeichnen. Wer sich dagegen sträubt, erhält das Auto nicht.

Dies betrifft Dieselmodelle der Euro-6-Abgasnorm oder weniger, die zwischen Januar 2000 und August 2017 hergestellt wurden. Die Abschalt-Einrichtungen, die VW in die Automobile verbaute, sind unzulässig. Zuletzt urteilte der EuGH hierzu in einem ähnlichen gelagerten Fall zu Thermofenstern.


VW wälzt die Schuld auf Kunden ab

Mit den Vertrags-Bedingungen beim Kauf eines Gebrauchtwagens wälzt VW seine Schuld im Diesel-Abgasskandal auf seine Kunden ab. Im Zweifelsfall sind sie nämlich die Leidtragenden und stehen mit einem Fahrzeug ohne Wert da. Fahrzeugbesitzer, die vom Abgasskandal betroffen sind, haben deshalb sehr wohl ein Recht auf Schadensersatz, falls das Fahrzeug illegale Abgastechnik enthält.


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