Ablauf des Scheidungsverfahrens

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Scheidungsverfahren sind persönlich belastend, wirtschaftlich oft von existenzieller Bedeutung und rechtlich komplex. Einen groben Überblick über den Ablauf des Scheidungsverfahrens gibt es hier:


Nach Ablauf des Trennungsjahres ist ein Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin bei Gericht einzureichen, in welchem die Begründung für das Scheitern der Ehe angegeben wird.


Nach Zahlung der Gerichtskosten wird der Scheidungsantrag durch das Gericht an den Ehepartner zugestellt. Der Zeitpunkt der Zustellung ist entscheidend, da hieran eine Reihe von Rechtsfolgen geknüpft sind.


Anschließend müssen beide Ehegatten die Dokumente zum Versorgungsausgleich ausfüllen, soweit dieser nicht ausgeschlossen wurde/wird. 


Ggf. werden dann Folgesachen wie Zugewinnausgleich, Unterhalt oder Sorge- und Umgangsrechte im Verbund anhängig gemacht. Über diese Themen wird dann zusammen mit der Scheidung entschieden.


Sobald alle Unterlagen eingereicht wurden, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin und fertigt anschließend einen Scheidungsbeschluss an. 


Wie lange ein Scheidungsverfahren dauert, hängt ganz von den Umständen des Einzelfalls ab (einvernehmliche Scheidung?/ Folgesachen zu entscheiden?/ Versorgungsausgleich durchzuführen?) und kann von wenigen Monaten bis hin zu Jahren dauern.




  1. Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht.
  2. Zahlung des Gerichtskostenvorschusses.
  3. Zustellung des Scheidungsantrags an den Ehegatten.
  4. Durchführung des Versorgungsausgleichs.
  5. Ggf. Verhandlung weiterer Folgesachen (insbesondere Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Ehewohnungs- und Haushaltssachen).
  6. Scheidungstermin vor Gericht.
  7. Scheidungsbeschluss.

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