Ablauf einer Scheidung und Kosten

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Dauer einer Scheidung

Eine einfache Scheidung dauert von der Antragstellung bei Gericht bis zum Scheidungstermin zwischen 6 und 12 Monate. Wenn der sog. Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird, kann es sogar noch schneller gehen.

Wenn noch weitere Angelegenheiten gerichtlich geklärt werden müssen wie z. B. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Hausrat, Zugewinn, Sorgerecht, Umgangsrecht usw., kann eine Scheidung auch länger dauern.

Die Voraussetzungen für die Scheidung

Wenn der Scheidungsantrag gestellt wird, sollte vorher geklärt werden, dass die Eheleute die Ehe für gescheitert halten und nicht weiter fortführen wollen.

Nach einem Jahr der Trennung wird vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Hierbei wird es sich dann um ein einvernehmliches Scheidungsverfahren bzw. um eine einvernehmliche Scheidung handeln.

In Härtefällen kann die Ehe auch vor Ablauf der Trennungszeit geschieden werden, wenn einem der Ehepartner ein Abwarten der Trennungszeit nicht zuzumuten ist. Das ist der Fall, wenn besondere Gründe vorliegen, die eine sog. unbillige Härte sind. Ob ein solcher Grund vorliegt, prüft der Anwalt. In der Praxis kommt das allerdings sehr selten vor.

Kosten im Scheidungsverfahren

Die Kosten einer einfachen Scheidung sind geringer als bei einer Scheidung, bei der noch weitere familienrechtliche Angelegenheiten zu klären sind.

Bei der einvernehmlichen Scheidung muss nur ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Derjenige der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein, der andere Ehegatte nicht.

In einem streitigen Scheidungsverfahren benötigt dagegen jeder Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt.

Die Kosten richtigen sich dann nach dem Streitwert. Der Anwalt kann vorab in einem ersten Gespräch die anfallenden Kosten mitteilen.

Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?

Das Scheidungsverfahren beginnt mit der Einreichung des Scheidungsantrags vor dem örtlich zuständigen Familiengericht. Welches Gericht örtlich zuständig ist, prüft der Anwalt und reicht die Scheidung sodann bei dem zuständigen Gericht ein.

Einvernehmliche Scheidungen, deren Einzelheiten womöglich sogar in einem Ehevertrag geregelt sind, können bereits in kurzer Zeit vollzogen werden.

Zur Scheidung gehört der sog. Versorgungsausgleich. Das ist die Teilung der in der Ehezeit erwirtschaften Rentenanwartschaften. Das ist in der Regel der Teil, der bei der Scheidung die meiste Zeit in Anspruch nimmt, da das Gericht die Rentenversicherungen anschreibt und diese dem Gericht mitteilen, welche Anwartschaften angefallen sind.

Man kann in Einzelfällen den Versorgungsausgleich ausschließen. Darüber berät der Anwalt. Das kann den Streitwert und die Zeit der Scheidung verkürzen. 

Wenn der Versorgungsausgleich geklärt ist und auch ggf. weitere gerichtliche familienrechtliche Verfahren geklärt sind, bestimmt das Gericht den Scheidungstermin. Der dauert ca. 10 Minuten.


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