Ablehnung erhalten? Schulplatz einklagen an der Grunewald-Grundschule

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Die Grunewald-Grundschule im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist ein Berliner Unikum: sie bietet als einzige staatliche Grundschule jüdischen Religionsunterricht an. Dementsprechend groß ist die Nachfrage nach Schulplätzen. Nicht nur von Eltern, deren Kinder bereits die benachbarte Kindertagesstätte der jüdischen Gemeinde (ebenfalls Delbrückstraße) besuchen, sondern auch aus den übrigen jüdischen Kitas Berlins. Wie jede Schule, hat aber auch die Grunewald-Grundschule nur eine begrenzte Aufnahmekapazität, sodass interessierte Eltern von Schulanfängern gut beraten sind, sich frühzeitig zu informieren, wie sie die Chance auf Erhalt eines Schulplatzes erhöhen können. Liegt eine Ablehnung vor, gilt es, gegebenenfalls unter Einschaltung eines Anwalts für Schulrecht gegen die ablehnende Entscheidung vorzugehen.

Hat mein Kind Anspruch auf einen Platz an der Grunewald-Grundschule?

In Berlin richtet sich die Vergabe von Grundschulplätzen nach § 55a SchulG. Hiernach gibt es aufgrund der begrenzten Kapazitäten keinen unmittelbaren Anspruch auf den Platz an der Wunschschule. Vielmehr erfolgt das Auswahlverfahren nach den dort geregelten Kritierien, sodass Schüler aus dem sog. Einschulungsbereich vorrangig aufgenommen werden. Der Einschulungsbereich richtet sich nach dem Wohnort. Nachrangige Kriterien, die im Auswahlverfahren berücksichtigt werden, sind in abgestufter Rangfolge: das Vorhandensein von Geschwisterkindern auf der Schule, eine gewünschte spezielle inhaltliche Ausrichtung (z.B. ein bestimmtes Schulprogramm oder Fremdsprachenangebot, der Besuch einer Primarstufe der Gemeinschaftsschule oder einer Ganztags- oder Halbtagsgrundschule) oder ein Betreuungsbedarf, insbesondere aufgrund beruflicher Erfordernisse. Dabei ist das Angebot jüdischen Religionsunterrichts ein Alleinstellungsmerkmal der Grunewald-Grundschule, welches bereits bei der Anmeldung als Grund für die Schulwahl angegeben werden sollte.

Ein Anwalt für Schulrecht kann Sie – um Fehler zu vermeiden – bereits bei der Anmeldung zur Grunewald-Grundschule unterstützen.

Was mache ich bei Erhalt einer Ablehnung?

Erhält das Kind den gewünschten Schulplatz nicht, so ist zunächst innerhalb der einmonatigen Frist beim Bezirksamt Widerspruch einzulegen. Mit der Durchführung des Widerspruchsverfahrens wird erreicht, dass die Behörde die Rechtmäßigkeit ihrer Entscheidung überprüft.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass bereits in diesem Stadium häufig Erfolge für die Mandanten erzielt werden können, sodass es einer gerichtlichen Auseinandersetzung dann gar nicht bedarf.

Was kann ich tun, wenn der Beginn des Schuljahres kurz bevorsteht?

Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres ab, so ist ein Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht zu stellen, womit zunächst einmal der Besuch der gewünschten Grundschule sichergestellt werden kann. Im Rahmen des Antrags muss glaubhaft gemacht werden, dass ein Anspruch auf den versagten Schulplatz besteht und dass ein besonderes Eilbedürfnis besteht, weil der Ausgang des Widerspruchsverfahrens nicht abgewartet werden kann, ohne dass nicht wieder gut zu machende Nachteile – wie etwa die Einschulung in eine andere Schule – entstehen.

Hat die Behörde den Widerspruch bereits zurückgewiesen, wird parallel zum Eilverfahren die Schulplatzklage erhoben. Auch in diesem Fall ist das Eilverfahren erforderlich, da das Abwarten einer gerichtlichen Entscheidung über die Klage regelmäßig nicht zumutbar ist. Derartige Verfahren dauern mitunter jahrelang.

Warum sollte ich mich an einen Anwalt für Schulrecht wenden?

Schulrecht ist Landesrecht. Die profunde Kenntnis dieser komplexen Materie und der einschlägigen lokalen Rechtsprechung sind von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des eingelegten Rechtsmittels. Vor allem spart es Kosten und Zeit, wenn der Anwalt für Schulrecht die Eltern bereits bei der Schulanmeldung berät oder im Widerspruchsverfahren durch eine überzeugende Widerspruchsbegründung ein gerichtliches Verfahren verhindern kann. Aber auch im gerichtlichen Verfahren vermag er durch seine Erfahrung die Fehler aufzudecken, die letztlich die Zuweisung des Schulplatzes zur Folge haben. Es ist daher in jeder Lage des Verfahrens empfehlenswert, sich an einen Anwalt für Schulrecht zu wenden.

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