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Rechtsanwältin

Dr. Katharina Sponholz

„Man gibt nicht auf, wenn es schwierig wird: Man legt dann erst richtig los!“
  • Verwaltungsrecht
  • Öffentliches Recht
  • Beamtenrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verfassungsrecht
  • Schulrecht
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RR
von R. R. am 09.05.2025 um 12:24 Uhr
Hervorragende anwaltliche Vertretung
Beamtenrecht

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Ich bin Dr. Katharina Sponholz und betreue Sie in allen verwaltungsrechtlichen Fragen. Dabei liegt mein Schwerpunkt insbesondere auf dem weiten Feld des Bildungsrechts. Das Bildungsrecht umfasst das Recht des gesamten Bildungswesens, von Kindergärten über Schulen bis hin zu Hochschulen und Universitäten, darüber hinaus erstreckt es sich auch auf berufliche Ausbildungsverhältnisse und Weiterbildungsaktivitäten aller Art.

Als ehemalige Beamtin auf Lebenszeit und nunmehr als Anwältin kann ich mich sowohl in die Denk- und Sichtweise der Behörden als auch in die meiner Mandantinnen und Mandanten hineinversetzen. So gelingt es mir, optimale Lösungswege und -strategien aufzuzeigen und Sie in Ihrem Anliegen bestmöglich zu unterstützen.

Kita-Recht

Seit einigen Jahren haben Kinder einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Ich berate Sie daher gern zu allen Fragen rund um

  • Kita-Eignung
  • Wunsch-Kindergartenplatz
  • u.v.m.

Schulrecht

Ich berate sowohl Schüler und Schülerinnen, als auch Lehrer und Lehrerinnen sowie Eltern in Rechtsfragen betreffend Schulrecht in allen 16 Bundesländern, wie z.B.

  • Wunsch-Schulplatz
  • Erziehungsmaßnahmen
  • Ordnungsmaßnahmen
  • Klassenkonferenzen
  • Zeugnisanfechtung
  • u.v.m.

Hochschulrecht

Eine unserer Kernkompetenzen liegt bei den sog. „Studienplatzklagen“. Wir beraten Sie darüber hinaus gern bei Fragen rund um

  • Immatrikulation 
  • Exmatrikulation
  • u.v.m.

Prüfungsrecht

Das Prüfungsrecht betrifft insbesondere Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten sowie Auszubildende. Ich berate Sie gern bei

  • Prüfungsanfechtung
  • Nachteilsausgleich
  • Prüfungsrücktritt
  • Überdenkungsverfahren
  • Täuschungsvorwürfen
  • Akteneinsicht
  • Befangenheit eines Prüfers
  • Störung während einer Prüfung
  • Wiederholung von Prüfungen
  • Zulässiger Prüfungsstoff
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • u.v.m.

Beamtenrecht

Aufgrund meiner jahrelangen Tätigkeit als verbeamtete Juristin in einer deutschen Hochschule der Polizei kenne ich mich neben dem Prüfungs- und Hochschulrecht auch sehr gut im Laufbahn- und Beamtenrecht aus. Ich berate Sie gern bei Fragen rund um

  • das endgültigen Nichtbestehens einer Laufbahnprüfung
  • das Beamtenverhältnis auf Widerruf/auf Probe/auf Lebenszeit
  • Probezeitverlängerung
  • Dienstunfähigkeit
  • Versetzung in vorzeitigen Ruhestand
  • u.v.m.

Haben Sie Interesse an einer Beratung und möchten einen Termin vereinbaren? Gerne können Sie dies telefonisch oder per E-Mail tun. Für eine persönliche Rechtsberatung können Sie nach vorheriger Vereinbarung unsere Kanzleiräumlichkeiten aufsuchen: Nutzen Sie hierzu den Routenplaner.

Informieren Sie sich näher über die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit:


Tätigkeitsschwerpunkte

u.v.m.

Dr. Katharina Sponholz ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Bewertungen 47

RR

von R. R. am 09.05.2025 um 12:24 Uhr

Hervorragende anwaltliche Vertretung
Beamtenrecht
Fr. Dr. Sponholz vertrat mich sehr kompetent, vorausschauend und mit der nötigen Empathie. Ihren Rat in der Angelegenheit habe ich befolgt und letztlich konnte diese sehr zufriedenstellend und einvernehmlich gelöst werden.
Vielen Dank für die positive Rückmeldung. Ich wünsche Ihnen alles Gute!
LH

von L. H. am 19.04.2025 um 08:29 Uhr

Excellent
Verwaltungsrecht
Sie ist, schnell, arbeitet exakt sehr freundlich
Vielen Dank für das positive Feedback.
FM

von F. M. am 11.04.2025 um 05:42 Uhr

Rechtsstreit mit der Polizei Berlin
Verwaltungsrecht
Bewertung für Frau Dr. Sponholz Auch wenn wir unseren Rechtsstreit leider verloren haben, möchten wir Frau Dr. Sponholz ausdrücklich für ihre hervorragende Arbeit danken. Sie hat uns in einem sehr sensiblen Fall – der Ablehnung der Bewerbung unseres Sohnes aus gesundheitlichen Gründen – mit großem fachlichen Können und bemerkenswerter Empathie vertreten. Von Anfang an gestaltete sie den gesamten Ablauf für uns äußerst transparent und verständlich. Ihre ruhige, vertrauensvolle Art hat uns sehr geholfen, mit der belastenden Situation umzugehen. Wir haben uns jederzeit gut aufgehoben und umfassend beraten gefühlt. Frau Dr. Sponholz vereint juristische Kompetenz mit Menschlichkeit – und das ist leider nicht selbstverständlich. Für uns steht fest: Wir würden uns jederzeit wieder von ihr vertreten lassen.
Ich freue mich sehr, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren. Für Rückfragen oder weitere Unterstützung stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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Berufshaftpflichtversicherung: 

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Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)

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