Abmahnung APW Rechtsanwälte und Notar für Universal Pictures wegen dem Film „Fast and Furious 6“

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Inhalt der Abmahnung:

Die APW - Rechtsanwälte & Notar aus Dortmund haben im Auftrag der Firma Universal Pictures International Germany GmbH eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Abmahngegenstand ist eine über das Internet begangene strafbare Urheberrechtsverletzung durch den unberechtigten Upload des Kinofilms „Fast and Furious 6". Die Rechtsanwälte APW - Rechtsanwälte & Notar fordern auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 530,00 zu bezahlen.

Allgemeine Hinweise:

Der Up- und Download von Filmen über Tauschbörsen stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und kann abgemahnt werden. Der Abgemahnte muss dann eine Unterlassungserklärung unterschreiben und Schadensersatz sowie Rechtsanwaltskosten bezahlen. Dabei handelt es sich nicht um eine Abzocke, sondern um eine im Gesetz vorgesehene Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung. Allerdings sollten Abgemahnte nie ohne Prüfung der Sach- und Rechtslage die geforderte Erklärung unterschreiben. Auch der geforderte Betrag sollte nicht ungeprüft überwiesen werden. Häufig sind die geforderten Beträge zu hoch und können reduziert werden. Lassen Sie sich daher im Zweifel durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Herzlichst, Ihre Virabell Schuster


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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