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Abmahnung AUDI AG durch Rechtsanwälte Kessler IP & Legal Expertise wegen Plagiatsvorwurf

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Aktuell wurde uns erneut ein markenrechtliches umfangreiches Abmahnschreiben der AUDI AG vom 08.05.2023 vorgelegt. Gegenstand dieses Abmahnschreibens ist der Vorwurf an unsere Mandantschaft, dass diese sogenannte Einstiegsbeleuchtungen angeboten habe, bei denen es sich um Plagiate handelt.


Diese Einstiegsbeleuchtungen sollen verschiedene geschützte Marken, wie die vier Ringe, das Audi S-Line-Zeichen, das RS-Zeichen, etc. beinhalten.


Ausweislich der Argumentation der AUDI AG soll es sich bei den von unserer Mandantschaft angebotenen Produkte um Plagiate handeln, also um solche Waren, die nicht aus dem Hause der AUDI AG stammen.


Was wird in der Abmahnung gefordert?


Zunächst wird die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, in der sich die Mandantschaft dazu verpflichten soll, für jeden Fall der Zuwiderhandlung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € zu zahlen. Daneben werden Auskunfts- sowie Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Die AUDI AG möchte u. a. wissen, wie hoch der Umsatz mit den angebotenen Produkten gewesen ist.


Als Gegenstandswert wird ein solcher in Höhe von 150.000,00 € angesetzt, sodass allein Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.020,34 € gefordert werden.


Wie ist mit einer solchen Abmahnung umzugehen?


Zunächst ist natürlich nach konkreter Rücksprache mit dem Abmahnadressaten zu überprüfen, inwieweit der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Neben der Frage, ob es sich tatsächlich in diesem Fall um Plagiate handelt, spielt natürlich auch der potentielle Verletzungsumfang stets eine Rolle, da neben Unterlassungsansprüchen und Abmahnkosten auch insbesondere Auskunftsansprüche geltend gemacht werden, die der Vorbereitung eines Lizenzschadenersatzes dienen.


Das wirtschaftliche Risiko einer solchen Abmahnung ist außerordentlich hoch. Das Markenrecht dürfte hierbei zu den Rechtsgebieten in der Bundesrepublik Deutschland zählen, in dem die höchsten Kostenrisiken bestehen. Aus diesem Grund ist es von entscheidender Bedeutung, sich hier nicht auf Experimente einzulassen. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, also ein solcher, der im Regelfall auf das Markenrecht spezialisiert ist, wird Ihnen auf Anhieb und unverblümt sagen können, ob der entsprechende Verstoß vorliegt. Soweit dies der Fall ist, kennt dieser Markenrechtsanwalt Maßnahmen, die geeignet sind, einerseits den bereits entstandenen Schaden nicht unnötig zu erhöhen und insbesondere durch potentielle Vergleichsverhandlungen, die darauf gerichtet sind, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, Kostenrisiken zu minimieren.


Sollten auch Sie ein solches Abmahnschreiben erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir haben bereits zahlreiche Abmahnungen der AUDI AG verteidigt, Mandanten vertreten und insbesondere auch beraten. Wir bieten Ihnen hierzu eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hierzu senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unmittelbar an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


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