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Ticketabmahnung durch den VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA durch die RuhrKanzlei

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Unsere Kanzlei wird mehrfach wöchentlich aufgrund typischer Ticketabmahnungen für verschiedene Fußballvereine kontaktiert und beauftragt.


So liegt uns auch eine aktuelle Ticketabmahnung der VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA (im Folgenden VfL Bochum) vor. Diese wird hierbei im Bereich des Ticketings durch die RuhrKanzlei aus Dortmund vertreten. Der VfL Bochum ist alleiniger Veranstalter von Fußballspielen innerhalb des Vonovia Stadions. Insbesondere besteht ein Interesse daran, den Schwarzhandel mit Bundesligakarten zu unterbinden. Hintergrund der Abmahnung ist, dass der abgemahnten Person vorgeworfen wird, dass diese entgegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dauerkarten bzw. Ticketgeschäftsbedingungen (im Folgenden ATGB) über eine nicht autorisierte Zweitplattform Tickets des VfL Bochum angeboten habe. Die ATGB bzw. AGB seien dabei Bestandteil des Ticketvertrages geworden.


Es bestehe daher ein Anscheinsbeweis, dass die vorgenannten Rechtsverletzungen durch die angeschriebene Person begangen wurden. Aufgrund dessen wird zunächst gefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Fristsetzung abzugeben. Zudem wird ein Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 353,60 € geltend gemacht. Der VfL Bochum behält sich hierbei vor, eine etwaige Vertragsstrafe oder eine Ticketsperre für den zukünftigen Erwerb von Tickets zu vollziehen.


Zudem wird ein etwaiger Auskunftsanspruch geltend gemacht. Im Rahmen eines Vergleiches wird jedoch angeboten, dass mit Abgabe der Unterlassungserklärung sowie der Erstattung der Rechtsverfolgungskosten die Angelegenheit vollständig erledigt sei. Sollten die geltend gemachten Ansprüche nicht fristgerecht erfüllt werden, würde die RuhrKanzlei dem VfL Bochum in der Folge empfehlen, zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten.


Sofern auch Sie eine solche Ticketabmahnung erhalten haben, ist stets im Einzelfall zu prüfen, ob die geltend gemachten Vorwürfe zutreffen. Unabhängig davon bietet es sich in der Regel an, mit der Gegenseite eine außergerichtliche Lösung zu erarbeiten.


Wir vertreten unsere Mandanten deutschlandweit in Fällen typischer Ticketabmahnungen für viele Fußballvereine aus der ersten und zweiten Bundesliga. Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/17062 erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.


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