Abmahnung aus München – „Ich und Earl und das Mädchen“

  • 2 Minuten Lesezeit

Momentan mahnen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) Anschlussinhaber wegen der illegalen Verbreitung der Komödie „Ich und Earl und das Mädchen” ab.

In dem US-amerikanischen Film befreundet sich ein jugendlicher Amateur-Filmemacher mit seiner krebskranken Klassenkameradin an.

Die Münchner Kanzlei wirft den Betroffenen vor, den Film innerhalb eines Filesharingnetzwerks, wie BitTorrent oder eDonkey, anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Durch diese Rechtsverletzung sollen dem Urheber beziehungsweise Rechteinhaber des Films Nachteile entstanden sein, weshalb Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro.

Abmahnung erhalten – Was tun?

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, so raten wir Ihnen zu den folgenden Verteidigungsmöglichkeiten: 

  1. Nicht vorschnell den geforderten Betrag zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Rechtsanwalt konsultieren!
  4. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  5. Frist wahren!

Durch eine voreilige Zahlung oder die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, welche unter Umständen auch die Anerkennung der Forderungen der Gegenseite beinhaltet, vernichten Sie die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers und könnten somit Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern. Wir empfehlen Ihnen daher, als erstes einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann die vorformulierte Unterlassungserklärung insoweit abändern, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt. Außerdem kann er überprüfen, ob und wenn ja, inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzung an dem Werk „Ich und Earl und das Mädchen” erhalten haben, dann melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de. Wir greifen auf langjährige Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und sind im gesamten Bundesgebiet tätig. Für ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung erreichen Sie uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 35 854.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten