Abmahnung aus München - „Tyrant“

  • 2 Minuten Lesezeit

Die US-amerikanische Drama-Fernsehserie „Tyrant“ handelt von dem Sohn „Barry“ eines Diktators, der aus dem Exil, in dem er freiwillig seit 20 Jahren lebt, zurückkehrt. Folgen dieser Serie sollen Anschlussinhaber über ihren Internetanschluss über ein Peer- to- Peer Netzwerk anderen Nutzern selbiger zum Download angeboten und somit die Rechte der Mandantschaft der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verletzt haben.

Zentrale Forderungen der Abmahnungen sind:

  • Dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei
  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist
  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 520,00 Euro, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Sie sind Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an der US-amerikanischen Fernsehserie „Tyrant“ geworden? Handeln Sie keinesfalls voreilig.

Unterzeichnen Sie nichts, zahlen Sie nicht, nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf und wenden Sie sich innerhalb der gesetzten Frist an einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Dieser wird regelmäßig das Ziel verfolgen, den geforderten Betrag zumindest anteilig zurückzuweisen sowie Ihnen im Falle einer erforderlichen Unterlassungserklärung bei der Ausfertigung einer Erklärung behilflich zu sein.

Hinsichtlich des Zurückweisungsvorhabens kann dieses Aussicht auf Erfolg haben, sofern Sie beweissicher darlegen können, dass nicht Sie, sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Verletzungshandlung vorgenommen haben. Denn dann ist die vorab tatsächlich Vermutung, Sie als Anschlussinhaber haben die Verletzung als Täter hervorgerufen, widerlegt worden. Zwar kann Sie dann noch eine sogenannte Störerhaftung treffen. Ein Störer ist jedoch gerade nicht schadensersatzpflichtig, und es können lediglich die tatsächlich angefallenen Rechtsverfolgungskosten gegen Sie weiter geltend gemacht werden.

Auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte vorab von einem fachkundigen Rechtsanwalt rechtlich beurteilt werden. Zwar ist der Unterlassungsanspruch sowohl gegen Täter als auch gegen den Störer möglich, jedoch ist bezüglich der Formulierung rechtliche Hilfe gefragt. Fehler diesbezüglich kann Sie wegen der sehr langen Bindungsdauer an das abgegebene Erklärte bis weit in die Zukunft und auch gerade finanziell treffen.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 / 965 35 854 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes von Rüden

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten