Abmahnung aus München wegen „Nightcrawler“

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Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH versendet die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer urheberechtliche Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen an dem US-amerikanischer Krimi-Thriller „Nightcrawler“. Den abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film „Nightcrawler“ über ihren Internetanschluss über ein Peer-to-Peer Netzwerk einer unbegrenzten Zahl von Personen zum Download angeboten zu haben. Ein derartiges Anbieten stellt jedoch ein dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber vorenthaltenes Recht des öffentlichen Zugänglichmachens dar. Haben Sie als Anschlussinhaber oder ein andere von Ihrem Anschluss den Film „Nightcrawler“ durch einen unerlaubten Upload anderen öffentlich zugänglich gemacht, so ist regelmäßig in dieser Handlung eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „Nightcrawler“ zu sehen.

Die betroffenen Anschlussinhaber werden von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Sie sollten nicht den Fehler begehen und übereilte Handlungen vornehmen. Falls Sie die geforderte Summe sogleich zahlen, haben Sie keine Möglichkeit mehr im Nachhinein über den Geldbetrag zu verhandeln. Nach alldem raten wir Ihnen also dazu, zunächst einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen und diesen mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche zu beauftragen. Möglicherweise ist die Forderung überhöht oder es besteht kein Anspruch gegen Sie.

Insbesondere wird Ihr Rechtsanwalt das Verteidigungsziel verfolgen, die Zahlungsaufforderung zumindest anteilig zurückzuweisen. Dieses Vorhaben kann insbesondere hinsichtlich des unterschiedlichen Haftungsumfanges Aussichten auf Erfolg haben. Um diese gegebenenfalls gute Ausgangsposition nicht zunichte zu machen, sollten Sie daher keinesfalls voreilig der Zahlungsaufforderung der Kanzlei Waldorf Frommer nachkommen. Doch auch wenn die Zahlungsforderung zurückgewiesen werden kann, steht weiterhin der Unterlassungsanspruch im Raum. Meist ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie keinesfalls vor einer rechtlichen Überprüfung unterzeichnen, da diese meist zu weitgehend ist und somit für Sie nachteilig.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Sie als Anschlussinhaber können grundsätzlich als Täter oder aber als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden. Vorerst wird, wie üblich, in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Nightcrawler“ davon ausgegangen, dass Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Nightcrawler“ eigenverantwortlich als Täter veranlasst haben.

Leben Sie jedoch in einem Mehrpersonenhaushalt, in dem alle Bewohner den Anschluss gleichermaßen nutzen und besteht daher eine ernsthafte Möglichkeit, dass nicht Sie sondern ein selbstverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Nightcrawler“ veranlasst hat, so kann eine Täterhaftung ausgeschlossen werden. Sind Sie dann noch den Ihnen obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten nachgegangen, so ist eine Haftung vollständig ausgeschlossen sein. Haben Sie dann beispielsweise bereits eine beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben, so sind Sie an diese in der Regel 30 Jahr trotz Haftungsbefreiung gebunden. Und negative Folgen aus dieser können Sie noch lange in der Zukunft treffen.

Die gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten oder welche Haftung eingreift, ist jedoch anhand des Einzelfalles zu überprüfen.

Gerne können Sie uns in einem Erstgespräch Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!


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