Abmahnung Bindhardt Lenz wegen Culcha Candela - German Top 100

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Culcha Candela Song „Von Allein" Gegenstand jüngster Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt Lenz - Was Sie jetzt beachten müssen...

Die Rechtsanwalt Kanzlei Bindhardt Lenz mahnt seit jüngster Zeit (18.5.2013) den angeblichen illegalen Download des Songs „Von Allein" von Culcha Candela ab. Dabei soll laut Bindhardt Lenz der Song als Teil eines so genannten Chartcontainers - den German Top 100 - heruntergeladen worden sein mithilfe einer Peer-to-Peer Tauschbörse. Bindhardt Lenz fordert nun von den Betroffenen die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 400 € sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Was Sie nun beachten müssen:

1. Zunächst nichts zahlen!

2. Nichts voreilig unterschreiben!

3. Fristen notieren!

4. Anwalt fragen!

Eine Abmahnung kommt meist überraschend und trifft die Betroffenen häufig wie ein Schlag. Lassen Sie sich aber nicht durch die markige Sprache von Bindhardt Lenz einschüchtern! In jedem Fall haben Sie das Recht und auch die Möglichkeit zunächst einmal sich bei einem Anwalt Ihrer Wahl nach Verteidigungsmöglichkeiten und Ihren Rechten in einer solchen Situation zu erkundigen.

Nicht in jedem Fall muss tatsächlich gezahlt werden, häufig lässt sich der Betrag reduzieren oder eine Zahlung auch gänzlich verweigern. Insbesondere dann, wenn der Download nicht von Ihnen selbst begangen worden ist sondern von einer dritten Person, welche Zugang zur Internetanschluss hat hier befindet sich die Rechtsprechung und damit auch die Rechtslage seit einiger Zeit mächtig in Bewegung. In mehreren Aufsehen erregenden Urteilen haben Gerichte wie der Bundesgerichtshof oder auch das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass Anschlussinhaber nicht uneingeschränkt für das Fehlverhalten Dritter haften. Sind Sie also von einer Abmahnung der Kanzleien Bindhardt Lenz betroffen, dann holen Sie sich umgehend Kompetenten anwaltlichen Rat, gerne auch bei uns. Rufen Sie uns zu einem kostenlosen Erstgespräch an und wir schauen, welche Verteidigungsmöglichkeiten Ihrem Fall bestehen.

Risiko Unterlassungserklärung

Den vielseitigen von Bindhardt Lenz versendeten Abmahnungen liegt auch stets ein Vordruck einer Unterlassungserklärung bei. Grundsätzlich ist es in den weitaus meisten Fällen ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben, jedoch haben Sie als Betroffener immer das Recht eine solche durch einen eigenen Anwalt anfertigen zu lassen. Bei Unterlassungserklärungen ist nämlich auch Vorsicht geboten; sie sind ohne Zeiteinschränkungen wirksam und binden damit grundsätzlich ein Leben lang! Unterschreiben Sie also nicht leichtfertig die Unterlassungserklärung der Kanzlei Bindhardt Lenz.

Grundsätzlich bedeutet Unterlassungserklärung das Versprechen, bestimmte Werke von bestimmten Rechteinhabern künftig nicht im Internet zu verbreiten. Und auch genau hierauf muss die Unterlassungserklärung beschränkt und begrenzt sein. Nach dem so genannten Hamburger Brauch ist es dabei auch wichtig, die Vertragsstrafe nicht zu beziffern sondern in das Ermessen des Gerichts stellen. Als auf Filesharing Fälle spezialisierte Rechtsanwälte kennen wir die Formulierungen genau und können auch Ihnen eine entsprechende Unterlassungserklärung anbieten.

Vorsicht vor Folgeabmahnungen!

Vor allem in Fällen, bei denen der Vorwurf im Raum steht, es seien so genannte Container wie (German Top 100, Bravo Hits, Future Trance, Kontor Top of the Clubs, Ballermann Hits, etc.) heruntergeladen worden, besteht die erhebliche Gefahr von Folgeabmahnungen. Diese liegt darin begründet, dass die Abmahnung stets nur für ein einzelnes Musikstück ausgesprochen wird, auf dem Chartcontainer jedoch meist eine Reihe von weiteren Musikstücken enthalten sind. Grundsätzlich kann daher jedes einzelne Musikstück Gegenstand einer einzelnen Abmahnung werden. Um sich vor einem Ausufern der Kosten und einer Flut von neuen Abmahnungen zu schützen, kann es ratsam sein eine so genannte vorbeugende Unterlassungserklärung durch Anwalt abgeben zu lassen. Was sich hinter dem Begriff genau verbirgt, beschreiben wir auf unserer Website.

Sind sie Opfer einer Abmahnung von Bindhardt Lenz? Wird Ihnen vorgeworfen den Song „Von Allein" von Culcha Candela heruntergeladen zu haben? Dann nutzen Sie doch die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung rufen Sie uns unverbindlich unter der Tel.-Nr. 08008662266.

Wir hören uns Ihren Sachverhalt am Telefon an und erörtern mit Ihnen gemeinsam, welcher Lösungsweg für Sie infrage kommt und was dies kosten würde, wenn wir Sie vertreten. Wir arbeiten dabei ausschließlich zu fairen Pauschaltarifen, damit Sie genau wissen, was auf der Kostenseite auf Sie zukämen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de!


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