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Abmahnung Bird & Bird LLP im Auftrage der CrossFit LLC

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Bird & Bird LLP mahnt im Auftrage der CrossFit LLC wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzungen ab.

Mir wurde heute eine Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird LLP im Auftrage der CrossFit LLC zur Prüfung vorgelegt.

Den Stein des Anstoßes der Abmahnung vom 14.09.2021 bildet ein Angebot auf der Handelsplattform eBay in Form eines Sets von Hantelgewichten zur Ausführung von Fitnessübungen. In dem Angebot wurde in der Artikelüberschrift das Zeichen CROSSFIT verwendet. Die Abmahnerin ist der Auffassung, dass diese Zeichenverwendung eine Verbindung zu dem Fitnessprogramm, welches diese unter CROSSFIT vermarktet, herstelle. Hierdurch werde der Eindruck erweckt, dass das angebotene Hantelset durch die Abmahnerin lizenziert sei, und sich besonders für eigene Fitnessprogramm eignen.

Die CrossFit LLC ist Inhaberin der Marke CROSSFIT, die sowohl als (Unionsmarke unter der Registernummer 1285067, als auch als nationale Marke beim DPMA unter der Registernummer 302015035251 eingetragen ist.

Aus dem Registerauszug des DPMA ergibt sich, dass das Zeichen CROSSFIT u.a. für die Nizzaklasse 28 eingetragen ist. Zu den Warengruppen gehören:

Spiele; Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Christbaumschmuck; Fitnessgeräte, nämlich Gewichthebestangen, Hanteln, Medizinbälle, Kletterseile, Netze [Sportartikel], Trainingsstäbe; Fitnessmaschinen und Geräte, nämlich Rudermaschinen, Trainingsgewichte, Gymnastik- und Turngeräte

Forderung

  • Strafbewehrten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR
  • Auskunft über Bezugsquellen und Verkaufszahlen
  • Anerkennung von Schadensersatzansprüchen
  • Rechtsverfolgungskosten nach Streitwert von 250.000,00€

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Erteilung einer Auskunft, u.a. über Hersteller der Produkte, Anzahl der Verkäufe, erzielten Gewinn gefordert. Die Rechtsverfolgungskosten werden nach einem Gegenstandswert von 250.000 € unter Ansatz einer 1,5 Geschäftsgebühr in Höhe von 3.744,50 € netto beziffert.

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung!

Auffällig ist die in der vorformulierten Unterlassungserklärung festgeschriebenen Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00€ für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

Abmahnung berechtigt?

Eine der Kernfragen, die es zu überprüfen gilt ist ist, ob eine markenmäßige Benutzung der hier in Bezug genommenen Marke „CROSSFIT“ vorliegt. Voraussetzung ist, dass die konkrete Benutzungshandlung eine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann. Ob die Marke aus Sicht des angesprochenen Verkehrskreises zur Unterscheidung der Produktherkunft benutzt wird und eine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann, ist unter Beachtung der Kennzeichnungsgewohnheiten des jeweiligen Produktsektors zu ermitteln. Eine markenmäßige Benutzung liegt nicht vor, wenn das als Marke geschützte Kennzeichen zu rein beschreibenden Zwecken benutzt wird.

Markenrechtliche Angelegenheiten sind aufgrund der hohen Streitwerte und den drohenden Lizenzschadensersatzansprüche sehr kostenintensiv. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz beraten.

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung im Bereich des Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht. Mein Erfahrungsschatz der Verteidigung von hunderten von Abmahnungen erlaubt es mir die für Sie bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Der Abmahner ist durch fachkundige Anwälte vertreten. Mit meiner Hilfe schaffen Sie Waffengleichheit!

Erste Hilfe bei Abmahnungen:

  • Keine vorschnellen Aktionen!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Fristen der Abmahnung beachten!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
  • Fachanwalt kontaktieren

Nutzen Sie mein Angebot zur kostenlosen Ersteinschätzung. Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Sie können Ihre Abmahnung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de senden. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer Ersteinschätzung zurück.

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