Abmahnung Bloody Reunion d. Baumgarten Brandt Rechtsanwälte

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Das Medienvertriebsstudio Artgore Ltd. lässt im Juli 2010 Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Bloody Reunion" durch die Rechtsanwaltskanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte durch das Aussprechen von Abmahnungen verfolgen. Die Artgore Ltd. konzentriert sich auf den Erwerb von Verwertungsrechten an Horrorfilmen. Das in der Abmahnung erwähnte Filmwerk Bloody Reunion wurde bereits im Jahre 2006 in Südkorea produziert und ist seit dem 20.09.2009 im deutschen Handel zu erwerben. Der Medienträger Bloody Reunion erhielt trotz einer inhaltlichen Kürzung für den deutschsprachigen Markt aufgrund der dargestellten Gewaltdarbietungen von der FSK die Einstufung „keine Jugendfreigabe". Ein öffentliches Zurverfügungstellen des Werkes Bloody Reunion in sogenannten Peer-To-Peer Netzwerken wie bittorrent etc. stellt damit einen Verstoß gegen die Bestimmungen des medialen Jugendschutzes dar.

Während aber der strafrechtliche Verstoß nur gelegentlich eine Verfolgung erfährt, macht die Artgore Ltd. zunächst außergerichtlich im Rahmen einer Abmahnung durch die Rechtsanwaltskanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Zahlung eines Schadens- und Aufwendungsersatzes gegen den potentiellen Rechtsverletzer geltend.

Mit der Abmahnung fordert die Artgore Ltd. den Internetanschlussinhaber auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Pauschalbetrags i.H.v. 850 € zu entrichten. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird von den Gerichten zumeist als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung. Der Anschlussinhaber sollte aber auch nicht untätig bleiben. Ohne die Ausräumung der Wiederholungsgefahr (also der Gefahr, dass über seinen Anschluss künftig Urheberrechtsverstöße an dem Film „Bloody Reunion" begangen werden), begibt sich der Anschlussinhaber in die Gefahr, dass gegen ihn eine einstweilige Verfügung erlassen wird.

Daher sollten Betroffene tunlichst die kurzen Fristen zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr beachten und nach Möglichkeit umgehend eine Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt einholen.

Weitere Informationen zu dieser und weiteren Abmahnungen erhalten Sie unter www.abmahnung-aktuell.de.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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