Abmahnung "Brick Mansions" durch Waldorf Frommer im Auftrag von Universum Film GmbH

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Auch im September 2014 versendet die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen Filesharings im Auftrag verschiedener Rechteinhaber. Aktuell wird in einer meiner Kanzlei zur Bearbeitung vorgelegten Abmahnung die illegale Verbreitung des Films „Brick Mansions“ über die Filesharing-Tauschbörse Bittorrent verfolgt.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert in der Abmahnung im Namen der Universum Film GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815 Euro, bestehend aus Schadensersatz in Höhe von 600 Euro sowie Aufwendungsersatz von 215 Euro, verlangt.

Wie Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings verhalten sollten:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht, da sonst der Erlass einer einstweiligen Verfügung droht.
  • Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese Formulierungen zu Ihrem Nachteil enthält.
  • Bezahlen Sie nicht ohne anwaltlichen Rat den geforderten Betrag von 815 Euro.
  • Lassen Sie sich umfassend anwaltlich darüber beraten, welche Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist.

Bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings bestehen inzwischen vielfältige Verteidigungsmöglichkeiten. Sofern man weder als Täter noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, scheidet eine Haftung vollständig aus. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Internetanschluss außer vom Anschlussinhaber noch von weiteren Personen genutzt werden kann (Ehepartner, Mitbewohner, volljährige Familienmitglieder). Aber auch dann, wenn eine Haftung als Täter oder Störer nicht ausgeschlossen werden kann lässt sich der geforderte Betrag häufig deutlich reduzieren.

Ich berate und Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber den Abmahnern.

Rechtsanwalt Robin Neuwirth


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