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Abmahnung c-Law GbR - Sightseers - 950 Euro - Schulenberg Schenk

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Abmahnung der c-Law GbR wegen des Films Sightseers für die MFA + Filmdistribution: So wie es in dem Film Sightseers noch ruhig mit einem Camping-Ausflug beginnt und sich zu einem Fantasy-Psycho-Thriller entwickelt, so kann manch ein vorerst unbedeutend scheinender Download eines urheberrechtlich geschützten Films zu einer kleinen Katastrophe führen. Die Synchronstimme des Hauptdarstellers, gesprochen von Bjarne Mädel, tut dann ihr übriges. In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall geht die Kanzlei c-Law GbR im Rahmen einer Abmahnung wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film Sightseers gegen Internetanschlussinhaber vor. Auftraggeber der Abmahnung ist der Rechteinhaber MFA + Filmdistribution. Die Gegenseite stellt in der Abmahnung wegen Sightseers fest, dass der streitgegenständliche Film Dritten zum Download angeboten wurde.

Die Forderung, die  aus diesem Vorwurf resultiert, besteht aus unterschiedlichen Anteilen. Dieser Aspekt ist gerade in Bezug auf die Verteidigung und Abwehr der Forderung wichtig. Zum einen macht die Kanzlei c-Law GbR Schadensersatzansprüche geltend, die pauschal mit einem Betrag in Höhe von 950,00 Euro abgegolten werden sollen. Zum anderen wird der Abgemahnte aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Abmahnung von C-Law GbR wegen Sightseers ist bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte nicht ungeprüft verwendet werden. Die in Abmahnungen mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind oft zu weit gefasst. Wer hier vorschnell und unüberlegt unterzeichnet, der schwächt unnötig seine noch gute Ausgangslage.

Gegen die Abmahnung von C-Law wegen Sightseers kann sich der Betroffene wehren. Zuvor jedoch sollten sich Abgemahnte ausgiebig zu den Möglichkeiten und Risiken einer Verteidigung beraten lassen. Ziel an erster Stelle sollte sein, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abgibt.

Die C-Law Abmahnung für Sightseers sollte kritisch durch einen eigenen Anwalt geprüft werden. Gerade bei solch einer hohen Geldforderung ist eine Zurückweisung zumindest in Anteilen gut möglich. Pauschal lässt es sich nicht beantworten, was in dem jeweiligen Fall machbar ist. Vor einer konkreten Aussage müssen die individuellen Umstände der Rechtsverletzung aber auch die aktuellen Gesetzesänderungen berücksichtigt werden.

Was in dem Einzelfall durch eine anwaltliche Vertretung möglich ist, dazu berät Dr. Wachs im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung. Die Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail oder durch einen Besuch in der Hamburger Kanzlei möglich. Die außergerichtliche Verteidigung im Abmahnfall bietet Dr. Wachs für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag. Gerne helfen wir auch Ihnen.

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