Abmahnung /Carsten Goethe/Triple X Entertainment UG

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Auf Porno folgt Abmahnung: Rechtsanwalt Carsten Goethe vertritt in einer Urheberrechtsverletzung die Triple X Entertainment UG

Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung ist ein Film der besagten Triple X Entertainment UG. Mittels Internettauschbörsen soll das Werk illegal im Internet verbreiten worden sein („Filesharing"). In seiner Abmahnung fordert Rechtsanwalt Carsten Goethe von dem Betroffenen:

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 850 €

Falls der Betroffene diesen Forderungen nicht fristgerecht nachkommt, drohen hohe Schadensersatzkosten (Ermittlungs-, Gerichts- und Auskunftskosten). Zu diesen Kosten gehören weiterhin:

  • Lizenzschaden, der sich vor Gericht auf bis zu 5000 € belaufen kann
  • Rechtsanwaltsgebühren von über 650 €

Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es?

Wenn Sie solch eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich unbedingt von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen. Denn die Abmahnung sollte von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden, Gleiches gilt für die Unterlassungserklärung.

Schnelle und kompetente Hilfe

Die Rechtsanwälte von Internetrecht-NRW.de bieten Ihnen eine schnelle und kompetente Hilfe. Wir verfügen über die Erfahrungen aus tausenden von Abmahnungsfällen. Ziel unserer Beratung ist es Risiken für die Abgemahnten zu minimieren und eine kostengünstige und abschließende Regelung zu finden.

Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:

  • ein erstes Beratungsgespräch über die Reaktionsmöglichkeiten
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) und unverbindliches Erstgespräch gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular - www.internetrecht-nrw.de/kanzleien/direkthilfe/ - nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Ein Abwarten führt nur zu zusätzlichen Kostenrisiken - Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen!

Sie erreichen uns unter:
Tel:
0251 - 20 86 80 30
Fax: 0251 - 20 86 80 50
E-Mail: info@ra-kreuztor.de


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