Abmahnung "Culcha Candela – Hungry Eyes" durch Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte, Linden

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Rechteinhaber: Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek (ausübende Künstler), Max Beer-Str. 13, 10119 Berlin

Kanzlei: Bindhardt Fiedler Zerbe, Konrad-Adenauer-Str. 16, 35440 Linden

Die Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek (Culcha Candela) lassen Internetnutzer wegen des Downloads des Lieds „Hungry Eyes“ abmahnen, das in verschiedenen Samplern vertreten ist, z.B. German Top 100 Single Charts.

In der Abmahnung, die von der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden ausgesprochen wird, wird dem Empfänger eine Verletzung der Urheberrechte der Künstlergruppe Culcha Candela vorgeworfen, insbesondere eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG. Weiter wird darüber aufgeklärt, dass der Empfänger als Anschlussinhaber Vorsorge zu tragen hat, dass der Internetanschluss weder vom Inhaber selbst noch von Dritten für derartige Urheberrechtsverletzungen genutzt wird.

Geltend gemacht wird ein Unterlassungsanspruch sowie ein Schadensersatzanspruch. Weiter wird die Abgabe einer strafbewehrten  Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 400,00 € verlangt.

Wir raten davon ab, diesen Forderungen ungeprüft nachzukommen. Problematisch an der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist insbesondere, dass sie ein Schuldeingeständnis enthält und darüber hinaus zu weit geht. Diese Unterlassungserklärung sollten Sie deshalb keinesfalls unterschreiben. Auch sollten Sie ohne anwaltliche Prüfung Ihres Falles keine Zahlung leisten.

Da die Abmahnung den Download einer sog. Containterdatei betrifft, nämlich hier der Top 100 Single Charts, besteht ein erhebliches Risiko von Folgeabmahnungen. Hier bietet es sich an, vorbeugende Unterlassungserklärungen abzugeben, um etwaigen weiteren Abmahnungen zuvorzukommen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.verteidigung-gegen-abmahnung.de.


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