Was tun bei Bilderklau und Fotoklau im Internet, Urheberrechtsverletzung, Schadensersatz, Unterlassung
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Was tun gegen Bilderklau und Fotoklau?
Es stellt keine technische Herausforderung dar, fremde Grafiken und Fotos mittels Copy & Paste zu kopieren, für eigene Zwecke einzusetzen und so von der Arbeit zu profitieren, die sich der Urheber beim Erstellen des Fotos oder der Grafik gemacht hat.
Das müssen Sie als Urheber oder zumindest Inhaber von Nutzungsrechten nicht hinnehmen. In der Übernahme und Verwendung fremder Bilder liegt nämlich eine Urheberrechtsverletzung, die verschiedene Ansprüche auslöst. Sofern Ihre Urheberrechte verletzt sind, können Sie gemäß § 97 UrhG vom Verletzer sowohl Unterlassung als auch Schadensersatz verlangen.
Wie kann ich Plagiate ausfindig machen?
Eine effektive Möglichkeit, Bilderklau im Internet aufzudecken und Plagiate ausfindig zu machen, bietet der Dienst tineye.com; eine einfache Suche ist dort kostenlos.
Ich habe ein Plagiat entdeckt. Wie geht es nun weiter?
Sie können dem Verantwortlichen eine E-Mail mit der Bitte um Entfernung des Plagiats schicken; häufig führt das bereits zur Entfernung des Plagiats, d.h. es ist dann an der fraglichen Stelle erst einmal nicht mehr vorhanden. Das hindert den Bilderdieb allerdings nicht daran, Ihr Bild möglicherweise auch erst in einigen Monaten woanders weiter zu verwenden.
Wie kann ich mich effektiv gegen Bilderklau schützen?
Sofern Sie ein Plagiat gefunden haben, sollten Sie sich deshalb gegen erneute Verwendung Ihres Bildes absichern und auf der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bestehen. Sofern Sie sich damit nicht selbst befassen möchten, übernehme ich das gerne für Sie.
Ihre Unterlassungsansprüche setze ich durch, indem ich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erwirke; das lässt sich häufig außergerichtlich erreichen, indem ich dem Verletzer Ihrer Urheberrechte eine Abmahnung schicke. Nur so lassen sich Ihre Urheberrechte wirkungsvoll schützen.
Was kostet mich das?
Die Kosten einer solchen Abmahnung sind vollständig vom Abgemahnten zu tragen, weil dieser durch die Übernahme Ihres Bildes Anlass zur Abmahnung gegeben hat. Das gilt auch für die Kosten, die bei einer gerichtlichen Durchsetzung entstehen. In derartigen Angelegenheiten werde ich auch ohne Vorschuss für Sie tätig.
Daneben steht Ihnen in der Regel Schadensersatz zu, d.h. ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung, der in der Regel nach der Lizenzanalogie berechnet wird; das heißt, Sie erhalten die Vergütung, die Sie verlangen könnten, wenn Sie eine Lizenz für die Nutzung Ihres Bildes in der Form erteilt hätten, in der es tatsächlich ohne Lizenz genutzt wurde. So können durchaus vierstellige Beträge zusammenkommen. Die Ihnen zustehenden Lizenzgebühren ziehe ich selbstverständlich ebenfalls für Sie ein.
Ähnliches gilt übrigens bei Textklau.
Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-erlenhardt.de.
Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf und schildern Ihren Fall - ich berate Sie gerne und werde sofort für Sie tätig.
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