Abmahnung Daniel Sebastian für DigiRights Administration wegen Tonaufnahme auf Kontor House Of House

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Hier finden Sie Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung der Firma DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt vor. Die Firma DigiRights Administration GmbH wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin. In der Abmahnung lässt die Firma DigiRights Administration GmbH durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian vorwerfen, über einen Internetanschluss 34 Tonaufnahmen, befindlich auf der Datei Kontor House Of House Vol. 16 - Winter Edition 2013, durch das Verwenden einer Internettauschbörse anderen Nutzern dieser Tauschbörse weltweit zugänglich gemacht zu haben. In der Abmahnung fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian konkret auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Der Abmahnung ist ein Vordruck einer solchen Unterlassungserklärung beigefügt. In der Abmahnung bietet Rechtsanwalt Daniel Sebastian an, durch Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 4.800,00 EUR und Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Löschung und Vernichtung der streitgegenständlichen Datei alle Ansprüche als abgegolten zu betrachten.

Allgemeiner zu dieser Abmahnung:

Die dem Abmahnschreiben beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage unterschrieben und beim gegnerischen Rechtsanwalt eingereicht werden. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist im Zweifel zeitlich unbegrenzt gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Auch die Höhe des zu zahlenden Betrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Andererseits muß davor abgeraten werden, einfach und unverlangt einen Betrag in Höhe von 100,00 EUR an die gegnerischen Anwälte zu überweisen. Die Voraussetzungen des so genannten 100,00 EUR Paragrafen (97 a II UrhG) liegen nämlich nicht vor.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts und Filesharings kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Herzliche Grüße, Ihre Virabell Schuster


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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