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Abmahnung Daniel Sebastian wegen „DJ Antoine vs Mad Mark - Vampires“

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Hilfe bei Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen „DJ Antoine vs Mad Mark – Vampires“ im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

Abmahnung wegen der Verletzung des Urheberrechts im Internet

Einleitend heißt es in der Abmahnung von Daniel Sebastian, dass der Rechteinhaber die Kanzlei beauftragt habe, ihre rechtlichen Interessen zu vertreten. Der Grund der Beauftragung der Kanzlei Daniel Sebastian sei die Tatsache, dass der Betroffene eine Urheberrechtsverletzung an einem Musikwerk der Mandantin begangen habe, indem das Lied „DJ Antoine vs Mad Mark – Vampires“ in einem Peer-to-Peer-Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten wurde. Die Mandantin hat Daniel Sebastian beauftragt, so ist es der Abmahnung zu entnehmen, den Betroffenen wegen des urheberrechtswidrigen Verhaltens abzumahnen und Schadensersatz zu verlangen.

Das Urheberrecht der Mandantin habe der Abgemahnte verletzt, als er das streitgegenständliche Lied als Nutzer eines Peer-to-Peer-Netzwerkes anderen Nutzern zum Download angeboten habe.

Die DigiRights Administration GmbH hat ein unabhängiges Unternehmen damit beauftragt, die einschlägigen Internet-Tauschbörsen hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen an ihren Werken zu überwachen. Im Rahmen dieser Überwachung dokumentiert das Unternehmen die IP-Adressen mit zugehörigen Timestamps von denjenigen Nutzern des Netzwerkes, die Lieder der DigiRights Administration GmbH anderen Nutzern zum Download anbieten und auf diese Weise illegal verbreiten. An dieser Stelle sollte nicht unbemerkt bleiben, dass das Lied „DJ Antoine vs Mad Mark – Vampires“ auch auf Samplern und/oder den German Top 100 Single Charts enthalten sein kann, was dazu führt, dass der der Download eines Samplers oder der aktuellen German Top 100 Single Charts zu einer Abmahnung von Daniel Sebastian führen kann.

Aus diesem Grund hat Daniel Sebastian, so ist es der Abmahnung zu entnehmen, im Namen der DigiRights Administration GmbH auf Grundlage der gesammelten Daten den beigefügten Beschluss des Landgerichts erwirkt. Dieser Beschluss gestattete es dem Internet Service Provider, Auskunft über Namen und die Anschrift des Nutzers der dokumentierten IP-Adresse zu dem Tatzeitpunkt zu erteilen. Der Internet Service Provider habe daraufhin mitgeteilt, dass die ermittelte IP-Adresse zum Tatzeitpunkt dem Internetanschluss des Abgemahnten zugewiesen war.

Indem das Lied „DJ Antoine vs Mad Mark – Vampires“ durch den Betroffenen ohne Erlaubnis der Mandantin von Daniel Sebastian illegal in einer Internet-Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht und verbreitet wurde, habe der Abgemahnte deren Urheberrechte verletzt, vgl. §§ 15, 16, 19a Urhebergesetz.

Aufgrund der festgestellten Urheberrechtsverletzung über den Internetanschluss sei der Abgemahnte dem Auftraggeber des Anwalts Daniel Sebastian gegenüber zu zukünftigen Unterlassung, zur Erstattung der durch die Anwaltstätigkeit angefallenen Rechtsanwaltskosten und zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet.

Namens und in Vollmacht des Mandanten fordert die Kanzlei Daniel Sebastian den Empfänger der Abmahnung auf, die Datei, die das abgemahnte Lied enthält, unverzüglich von dem Computer zu entfernen und der Mandantin gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, für deren Eingang eine Frist notiert wurde. Für die Wahrung dieser Frist komme es auf den Tag des Zugangs der Unterlassungserklärung in der Kanzlei des Anwalts Daniel Sebastian an. Eine entsprechende Erklärung ist der Abmahnung beigefügt.

Gegen die Abmahnung von Daniel Sebastian wegen „DJ Antoine vs Mad Mark – Vampires“ kann sich der Betroffene wehren. Ziel einer Verteidigung ist es, so wenig Kosten wie möglich zu haben und unberechtigte Anteile zurückzuweisen. Gerne können sich Betroffene im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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