Abmahnung Daybreakers durch Waldorf Rechtsanwälte iAd. Tiberius Film GmbH

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Das Medienunternehmen Tiberius Film GmbH mit Firmensitz in München lässt auch im Juli 2010 durch die gleichfalls in der Landeshauptstadt des Freistaates Bayern ansässige Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte Rechtsverletzungen an Spielfilmen verfolgen.

Bereits seit Mai wird auf eine Urheberrechtsverletzung an Spielfilmen aus dem Katalogprogramm der Tiberius Film GmbH (z.B. Halloween II, Las Bandidas, Shaolin Basketball Hero) eine Abmahnung ausgesprochen. Seit dieser Woche ist ein weiteres Filmwerk aus dem Hause Tiberius Film GmbH Inhalt von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte. Es geht um den vampirlastigen Science Fiction Thriller Daybreakers. Hervorzuheben ist, dass es bei diesem Film im Gegensatz zu den bislang durch die Tiberius Film GmbH abgemahnten Rechtsverletzungen um ein Werk geht, welches noch gar nicht im Handel erhältlich ist. Vertriebsmedien des Spielfilms Daybreakers werden nämlich erst Ende August 2010 in den heimischen Handel gelangen. Insoweit rückt die Einschränkung der Vervielfältigung sogenannter „Line-Dubbed Raubkopien" erstmalig in den Fokus der Tiberius Film GmbH.

Wie bei den bisherigen Abmahnungen der Tiberius Film GmbH fordert die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte den Empfänger der Abmahnung auch dieses mal zur Abgabe einer anliegenden Unterlassungserklärungund zur Zahlung eines Pauschalbetrages i.H.v. 956 EUR an die Tiberius Film GmbH auf. Für den Fall, dass das Vergleichsangebot nicht angenommen wird, sollen Gebühren nach einem Gegenstandswert in fünfstelliger Höhe anfallen, sowie ein Schadensersatz. Die voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung ist bereits aufgrund der weitreichenden Formulierung nicht zu empfehlen.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben und die darin enthaltenen kurzen Fristen ernst genommen werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

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