Abmahnung der Berkemann GmbH & Co. KG durch die Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner | Marke Toeffler

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Die Abmahner

Herr Thomas Bauerfeind vertritt das Unternehmen Berkemann GmbH & Co. KG, welches in Zeulenroda ansässig ist. Das Unternehmen stellt seit vielen Jahren Gesund- und Bequem-Schuhmodelle her und führt die Marke „Toeffler“. 

Die Kanzlei KPW Kurz Pfitzer Wolf & Partner aus Stuttgart vertritt das Unternehmen in der aktuellen Sache. 

Der Vorwurf 

Die Abmahnung macht einen Markenrechtsverstoß geltend, da die Marke „Toeffler“ der Firma Berkemann GmbH & Co. KG widerrechtlich genutzt wurde. Dabei wurde die Marke für Produkte verwendet, die nicht aus dem Hause Berkemann stammen, diesen Produkten aber sehr ähnlich sehen. 

Die Forderung

Das Unternehmen Berkemann GmbH & Co. KG macht einen Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungsanspruch geltend. 

Neben den zustehenden Ansprüchen verlangt der Abmahner noch den Ausgleich der angefallenen Anwaltskosten in Höhe von 2567,31€. 

Unsere Einschätzung

Wollen Sie eine fremde Marke nutzen, um Ihr eigenes Produkt zu bewerben, benötigen Sie stets die Zustimmung des Markenrechtsinhabers. 

Verfügen Sie über keine Zustimmung, beeinträchtigen Sie die fremde Marke in einem unverhältnismäßigen Maße, sodass Sie mit einer Abmahnung rechnen müssen.

Die Marke „Toeffler“ ist eine eingetragene Wortmarke und verfügt zudem über eine weitreichende Bekanntheit. Gerne nutzen Anbieter anderer Waren bekannte Marken, um vom positiven Image zu profitieren. Das ist jedoch nicht zulässig, da dies zu einer Schwächung und erhöhten Verwechslungsgefahr der Marke „Toeffler“ führen kann.

Unser Rat

Nutzen Sie fremde Marken nur, wenn Sie eine Zustimmung erhalten haben. Verwenden Sie niemals Marken ohne Zustimmung oder Marken, die einem anderen Zeichen zum Verwechseln ähnlich sehen. Beide Handlungen stellen einen Verstoß gegen das Markengesetz dar und können berechtigterweise abgemahnt werden. 

Schützen Sie sich, indem Sie sich einen anwaltlichen Rat einholen. Wir zeigen Ihnen gerne die gesetzliche Lage auf und beraten Sie, inwieweit und in welcher Form Sie Marken nutzen dürfen. 

Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten, stehen wir Ihnen ebenfalls mit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung zur Seite. Gerne sind wir auch darüber hinaus für Sie da – sprechen Sie uns einfach an. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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