Marke: Deswegen sollten Sie Ihre Marke ab Tag 1 überwachen!
- 6 Minuten Lesezeit

Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten
- So gehen Sie vor
- Die Eintragung einer Marke lohnt sich
- Deshalb sollten Sie Ihre Marke überwachen
- Markenüberwachung: Am besten vom ersten Tag an
- Datenbanken zur Überwachung neuer Marken
- Legen Sie Widerspruch gegen konkurrierende Marken ein
- Wie läuft der Löschungsantrag ab?
- Wie läuft die Löschungsklage ab?
- Vorrechtsvereinbarung als Alternative
Auch nach einer erfolgreichen Markenanmeldung müssen Sie als Markeninhaber wachsam sein. Wer seine Marke nicht an Mitbewerber verlieren möchte, muss regelmäßig überprüfen, ob Konkurrenten ähnliche Marken anmelden, mit denen Verwechselungsgefahr besteht.
Zudem prüfen Behörden wie das Deutsche Patent- und Markenamt nicht, ob markenrechtliche Konflikte zwischen einer neu angemeldeten und einer bereits bestehenden Marke zu erwarten sind. Diese Recherche müssen Sie selbst vornehmen, und zwar regelmäßig.
Die wichtigsten Fakten
- Nach der erfolgreichen Eintragung müssen Sie Ihre Marke gegen Mitbewerber schützen, die der Wirkung Ihrer Marke schaden wollen.
- Gegen neue Marken, bei denen Verwechslungsgefahr besteht, kann Widerspruch eingelegt werden.
- Nach Ablauf der Frist müssen Sie auf einen Löschungsantrag, eine Löschungsklage oder eine Vorrechtsvereinbarung zurückgreifen.
So gehen Sie vor
- Recherchieren Sie bereits ab dem Tag der Eintragung Ihrer Marke in gängigen Datenbanken wie DPMAregister oder eSearch plus, ob ähnliche oder gar gleiche Marken angemeldet wurden.
- Überprüfen Sie bei jeder ähnlichen oder gleichen Marke das Eintragungsdatum.
- Reichen Sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Eintragungsdatum einer ähnlichen oder gleichen Marke Widerspruch gegen diese ein.
- Alternativ können Sie mit dem Markeninhaber eine Vorrechtsvereinbarung abschließen, damit beide Marken nebeneinander existieren können.
Die Eintragung einer Marke lohnt sich
Die Anmeldung einer Marke hat einige Vorteile. Sie gibt Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung nicht nur einen wertvollen Wiedererkennungswert. Darüber hinaus verleiht sie ihrem Besitzer das sogenannte Nutzungsmonopol. Das bedeutet: Der Inhaber der Marke ist der Einzige, der sie benutzen darf.
Entdeckten Sie als Inhaber eine Marke, die Ihre eigene kopiert oder ihr stark ähnelt, dürfen Sie rechtlich gegen sie vorgehen. Einen Konflikt zwischen zwei ähnlichen oder gar gleichen Marken nennt man Markenkollision.
Deshalb sollten Sie Ihre Marke überwachen
Meldet ein Mitbewerber eine Marke an, die Ihrer Marke ähnelt oder sogar gleicht, sind Sie zwar rechtlich gesehen in einer starken Position. Häufig ist es aber schwierig, rechtzeitig von der Markenkollision zu erfahren. Das Amt, das Ihre Marke verwaltet, ist nicht verpflichtet, Sie zu informieren, wenn die Konkurrenz Ihre Rechte als Markeninhaber verletzt.
Daher kann eine Verwechselungsgefahr zwischen beiden Marken drohen. Im schlimmsten Fall verliert Ihre Marke ihre Einmaligkeit vollständig. Man spricht dann von einem sogenannten Verlust der Kennzeichnungskraft.
Ein bekanntes Beispiel ist das Wort Fön. Einerseits ist der Begriff „Fön“ eine eingetragene Wort-Bildmarke für einen Haartrockner des Herstellers Electrolux. Andererseits ist er in der Umgangssprache zum gebräuchlichen Synonym für Haartrockner geworden. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Verwässerung der Marke.

Markenüberwachung: Am besten vom ersten Tag an
Wer für lange Zeit von seiner Marke profitieren möchte, ohne dass Trittbrettfahrer ihre Wirkung für sich nutzen, muss das Vorgehen seiner Mitbewerber regelmäßig beobachten. Der erste Schritt sollte sein, das Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Darüber hinaus sollte sich Ihre Recherche nicht nur auf konkurrierende Marken beschränken, die Ihrer Marke gleichen. Auch ähnliche Marken von Mitbewerbern können Ihre Marke verwässern und ihrem Wiedererkennungswert schaden.
Sie sollten die neu eingetragene Marke vom ersten Tag an überwachen. Wenn Sie zu spät damit beginnen und erkennen müssen, dass Ihre Marke durch ähnliche Marken Konkurrenz bekommen hat, können ernste Nachteile drohen.
Kommt es nämlich zu einer Gerichtsverhandlung, müssen Sie sich als Markeninhaber möglicherweise rechtfertigen, weswegen Sie sich so lange Zeit nicht gegen Angriffe auf Ihre Marke zur Wehr gesetzt haben. Im schlimmsten Fall wird Ihre Position geschwächt und Ihre Marke verliert ihre Wirkung.
Datenbanken zur Überwachung neuer Marken
Datenbank | Zweck |
---|---|
DPMAregister | Recherche nach neuen deutschen Marken |
eSearch plus | Recherche nach neuen Unionsmarken |
Madrid Monitor | Recherche nach neuen internationalen Marken gemäß dem Madrider Abkommen |
TMview | Recherche nach neuen Marken und Markenanmeldungen aller teilnehmenden Markenämter |
Global Brand Database | Recherche nach neuen Marken und Markenanmeldungen aus nationalen und internationalen Quellen |
Legen Sie Widerspruch gegen konkurrierende Marken ein
Eine mögliche Strategie, mit der Sie sich gegen die Eintragung einer konkurrierenden Marke wehren können, ist der Widerspruch. Die Möglichkeit hierzu besteht, wenn Sie frühzeitig ein neu angemeldetes Markenzeichen ermitteln, bei dem Verwechslungsgefahr mit Ihrer Marke besteht. Ihre Marke genießt in einem solchen Fall Priorität, wenn sie länger eingetragen ist als die kollidierende Marke.
Der Widerspruch ist ein kostengünstiges Verfahren, um sich gegen konkurrierende Marken zu wehren, und kommt ohne ein teures Gerichtsverfahren aus. Der Widerspruch muss zwingend schriftlich erfolgen. Das Deutsche Patent- und Markenamt stellt daher ein spezielles Formular mit dem Titel „Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke“ bereit, das auch online zur Verfügung steht. Hierauf muss sowohl die Registernummer Ihrer Marke als auch die der kollidierenden Marke eingetragen sein.
Sie haben nur 3 Monate für den Widerspruch
Das DPMA entscheidet anschließend, ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr besteht oder nicht. Allerdings erhält Ihr Konkurrent noch die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Die Frist für den Widerspruch ist knapp bemessen. Ihnen bleiben nach der Veröffentlichung der kollidierenden Marke im Register des Patentamts nur drei Monate Zeit. Verstreicht die Frist, ohne dass Sie tätig werden, ist nur noch ein Löschungsantrag oder eine Löschungsklage möglich.
Wie läuft der Löschungsantrag ab?
Ein Löschungsantrag ist relativ kostengünstig und kann direkt beim DPMA gestellt werden. Dem Inhaber der konkurrierenden Marke bleiben daraufhin üblicherweise zwei Monate Zeit, Ihrem Antrag zu widersprechen. Damit Ihr Löschungsantrag Erfolg hat, muss mindestens eins der folgenden Kriterien gegeben sein:
- Die beanstandete Marke verletzt Ihre schon länger bestehenden Rechte und das Ergebnis ist eine das Verwechslungsgefahr.
- Die beanstandete Marke weist sogenannte absolute Schutzhindernisse auf. Das kann gegeben sein, wenn sie sich nicht ausreichend von konkurrierenden Marken unterscheidet, aus einem allgemein gebräuchlichen Begriff besteht oder in Bezug auf das Produkt oder die Dienstleistung, für die sie steht, irreführend ist.
- Die Marke wurde böswillig angemeldet. Diese Tatsache kann vorliegen, wenn ein Konkurrent den Versuch unternimmt, das mit Ihrer Marke verbundene positive Image auszunutzen.
Bei älteren Marken sind auch folgende Löschungskriterien möglich:
- Der Konkurrent benutzt seine Marke seit fünf Jahren nicht mehr.
- Der Konkurrent benutzt seine Marke, obwohl ihre Schutzdauer abgelaufen ist.
Darüber, ob Ihr Löschungsantrag gerechtfertigt ist und ob die oben genannten Kriterien vorliegen oder nicht, entscheidet das DPMA.
Wie läuft die Löschungsklage ab?
Hat Ihr Löschungsantrag keinen Erfolg, ist eine gerichtliche Löschungsklage der letzte Ausweg.
Der Streitwert, von dem die Kosten abhängen, richtet sich nach dem Wert der Marke und kann somit ein Vielfaches der Gebühren für einen Markenwiderspruch und einen Löschungsantrag betragen.
Im Rahmen einer markenrechtlichen Löschungsklage sind die Kriterien zur Beurteilung des Falls dieselben wie bei einem Löschungsantrag:
- die Verletzung von Rechten des Markeninhabers einer länger angemeldeten Marke
- absolute Schutzhindernisse der kollidierenden Marke
- eine mögliche böswillige Anmeldung der kollidierenden Marke
- eine Löschung wegen Nichtbenutzung oder Verfall.
Es ist auch möglich, eine Löschungsklage einzuleiten, ohne einen Löschungsantrag zu stellen.
Vorrechtsvereinbarung als Alternative
Können sich zwei Inhaber kollidierender Marken nicht einigen, gibt es noch einen Ausweg. Eine sogenannte Vorrechtsvereinbarung oder Abgrenzungsvereinbarung ermöglicht es den Parteien, zu vereinbaren, wie beide Marken in Zukunft nebeneinander fortbestehen können.
Denkbar wäre, dass die neuere Marke nur mit einer bestimmten Farbe oder in Verbindung mit bestimmten Waren zum Einsatz kommen darf, um die Verwechslungsgefahr zu minimieren. Bei der Formulierung eines solchen Vertrags kann ein erfahrener Anwalt für Markenrecht helfen.
Artikel teilen:

Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Marke?
Rechtstipps zu "Marke"
-
16.06.2025 Rechtsanwältin Anna-Lucia Kürn„… der Riverty Services GmbH? Riverty ist die neue Marke des Finanzdienstleisters Arvato Financial Solutions, der zur Bertelsmann-Gruppe gehört. Seit Oktober 2022 tritt das Unternehmen unter dem Namen …“ Weiterlesen
-
13.06.2025 Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum„… verlangt, ist das ein klares Warnsignal. Fälschung bekannter Marken Betrüger imitieren Vergleichsportale oder kopieren Auftritte großer Banken samt Logos und Gütesiegeln, um Vertrauen zu erwecken …“ Weiterlesen
-
13.06.2025 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… “, sagte BaFin-Präsident Mark Branson jüngst. Und er hat recht. Die Prävention gegen Geldwäsche ist nicht nur ein politisches oder moralisches Anliegen, sondern ein gesetzlich ausdrücklich geregelter …“ Weiterlesen
-
13.06.2025 Rechtsanwalt Alexander Schoeppe„… zu vermeiden. Regelungen zur Übergabe von Mitarbeitern und IP-Rechten: Insbesondere in der Nachfolgeplanung müssen auch die Rechte an geistigem Eigentum (z.B. Patente, Marken) und die Zukunft …“ Weiterlesen
-
12.06.2025 Rechtsanwalt und Notar Jan B. Heidicker„… insbesondere große Marken wie Louis Vuitton gegen die unberechtigte Nutzung ihrer Markenrechte vorgehen. Werbung mit bekannten Duftnamen kann teuer werden Im vorliegenden Fall hatte ein Onlinehändler …“ Weiterlesen
-
12.06.2025 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„Abmahnung durch LHR Rechtsanwälte und Time Gate GmbH – Marke „SAM“ im Fokus Aktuell erreichte uns erneut eine Abmahnung der Kanzlei LHR Rechtsanwälte im Auftrag der Time Gate GmbH wegen angeblicher …“ Weiterlesen
-
12.06.2025 Rechtsanwalt Kemal Eser„… oder eine andere europäische Aufsicht Missbräuchliche Verwendung der Marke „Goldman Sachs“ Kommunikationskanäle ausschließlich über WhatsApp Auszahlungsverweigerung trotz versprochener Gewinne App …“ Weiterlesen
-
12.06.2025 Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz„… zum kommerziellen Gebrauch ist oft fließend: Alle Inhalte, die Image, Dienstleistung oder Marke fördern , gelten als kommerziell. Auch Behörden, NGOs fallen darunter, wenn ihre Nutzung nicht rein privat …“ Weiterlesen
-
11.06.2025 Rechtsanwalt Kemal Eser„… wurden. Es liegt ganz offensichtlich ein Fall von Identitätsdiebstahl vor: Unbekannte Täter nutzen Marke und Logo von Charles Schwab ohne Genehmigung, um Anleger zu ködern. Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt …“ Weiterlesen
-
11.06.2025 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… Produkte, doch wird durch Duftbeschreibung, oder sogar durch konkrete (Marken-)Hinweise wie „inspiriert von“, "inspired by" und/oder „Duft ähnlich wie ...“ ein Bezug zu einer geschützten Marke hergestellt …“ Weiterlesen
-
11.06.2025 Rechtsanwalt Michael Pflaumer„Betreiber von Photovoltaikanlagen mit Modulen der Marke Schott (heute: Ecoran) sollten aktuell wachsam sein: Die Ecoran GmbH – Nachfolgerin der insolventen Schott Solar AG – hat öffentlich …“ Weiterlesen
-
11.06.2025 Rechtsanwalt Johannes Richard„Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung der LHR Rechtsanwälte für die Time Gate GmbH wegen des Vorwurfs der Verletzung der Marke „ SAM “ zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche …“ Weiterlesen
-
Anlagebetrug über WhatsApp-Gruppe „E Fidelity Institut“ – Kanzlei Eser warnt vor Fake „Fidelity“-App11.06.2025 Rechtsanwalt Kemal Eser„… Investments suggeriert. Es liegt ein Fall von Identitätsdiebstahl vor: Unbekannte Täter nutzen Marke und Logo von Fidelity ohne Genehmigung, um Anleger zu ködern. Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank …“ Weiterlesen
-
10.06.2025 Rechtsanwalt Thomas Feil„… Geschick und technischer Raffinesse agieren. Sie nutzen das Vertrauen in bekannte Marken wie die DKB gezielt aus, um an Ihre sensiblen Daten zu gelangen. Für Opfer ist es wichtig zu verstehen …“ Weiterlesen
-
09.06.2025 Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M.„… Mitarbeiter gezählt, wenn ihr Vertrag vor 2004 bestand. Seit 2004 greift die Regelung für Minijobs im Betrieb, sobald die Magisch-Zehn-Marke überschritten wird. Betriebsgröße : Mindestens elf Beschäftigte …“ Weiterlesen
-
06.06.2025 Rechtsanwalt und Notar Jan B. Heidicker„… ist Inhaberin der eingetragenen Wortmarke „elara“ (DE 30 2012 061 998) sowie der Marke „Elara“ (DE 30 2023 011 883). Beide Marken sind unter anderem für Bekleidungsstücke und Schuhwaren in Klasse 25 beim DPMA …“ Weiterlesen
-
10.06.2025 Rechtsanwalt Robin Tafel„… an den Begriffen SPINNING und SPINNING BIKE für Fitnessgeräte und Dienstleistungen auf dem Gebiet des Fitnesstrainings. Diese Marken haben aufgrund ihrer langen Marktpräsenz eine besondere Bekanntheit …“ Weiterlesen
-
06.06.2025 Rechtsanwalt Dominik Fammler„… des Gerichts ist bei Schäden unterhalb der 1.000-Euro-Marke kein Sachverständiger nötig. Liegt der Reparaturaufwand lediglich im unteren Bereich, etwa bei einem rein äußerlichen Schaden ohne größere …“ Weiterlesen
-
05.06.2025 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… Überwachung, Dokumentation und Risikokontrolle? Diese Entscheidung trifft ins Mark eines Selbstbilds, das viele grüne Banken von sich haben. Doch kann Nachhaltigkeit als Geschäftsmodell langfristig …“ Weiterlesen
-
04.06.2025 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… ausgelegt ist. Dazu gehören unter anderem: Frühwarnsysteme zur digitalen Markenüberwachung , forensische Analysen bei Rufschädigung und Fake-Websites , vorsorgliche Schutzrechtsanmeldungen (Marke, Domain …“ Weiterlesen
-
04.06.2025 Rechtsanwalt Roman Koudous„Der Esports-Markt boomt 2025, und deutsche Marken investieren zunehmend in Teams, Events und Spieler, um ihre Zielgruppen zu erreichen. Doch Sponsoring in diesem dynamischen Umfeld birgt rechtliche …“ Weiterlesen
-
Krypto-Betrug durch Fake-Fidelity: BaFin warnt vor sdiana.top – Rückforderung jetzt rechtlich prüfen03.06.2025 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… -Gruppen von bekannten Marken Verwendung von echten Logos, Domains mit Schreibfehlern („sdiana.top“) angebliche „Berater“ mit ausländischen Telefonnummern Versprechen hoher Gewinne mit nur wenigen Klicks …“ Weiterlesen
-
03.06.2025 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… -Angriffen und rät zur erhöhten Wachsamkeit. Weitere Cyberangriffen auf Mode- und Lifestyle-Marken Der Angriff auf Cartier reiht sich ein in eine Serie von Sicherheitsvorfällen in der Modebranche …“ Weiterlesen
-
08.06.2025 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… . Der Onlinehändler war sich nicht bewusst, dass es sich bei "Elara" um eine eingetragene Marke handelt. Er sei von einem normalen Vornamen ausgegangen, den er als Modellbezeichnung verwendet hat. Gefordert werden …“ Weiterlesen