Abmahnung der Burberry Limited, Großbritannien durch die CBH Rechtsanwälte | Marke „Burberry Check“

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Die Abmahner

Von der weltweit bekannten Luxusmarke Burberry haben uns Abmahnungen erreicht. Das Unternehmen mit Sitz in Großbritannien entwirft und vertreibt Kleidungsstücke sowie Accessoires mit dem bekannten Karomuster. Das Muster sowie die Unternehmensbezeichnung sind eingetragene und somit geschützte Marken des Unternehmens.

Die aktuellen Abmahnungen werden durch die CBH Rechtsanwälte ausgesprochen und bearbeitet.

Der Vorwurf

Wie so oft in der Modebranche rügt auch Burberry einen Markenrechtsverstoß. Dabei haben Konkurrenten das Stoffmuster „Burberry Check“ ohne Erlaubnis genutzt und sowohl im Internet als auch im stationären Handel angeboten.

Die Forderung

Burberry fordert nun die Unterlassung, zu deren Sicherstellung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden soll. Zudem sollen die Abgemahnten die Kosten der Anwälte bei einem Streitwert von 150.000 Euro übernehmen.

Unsere Einschätzung

Markenrechtsverletzungen sind stets ernst zu nehmen. Nicht jede Abmahnung stimmt mit dem geltenden Recht überein, daher ist eine juristische Überprüfung ratsam.

Nach § 14 Abs. 1 MarkenG steht dem Inhaber einer Marke das ausschließliche Recht zu, sodass dieser alleine über die Nutzung bestimmen darf. D. h. auch, dass der Inhaber die Nutzung durch Dritte untersagen darf.

Nutzen Sie deshalb nur eigene Marken und fremde Marken mit expliziter Erlaubnis. Ein Verstoß kann nach § 14 Abs. 5 MarkenG einen Unterlassungsanspruch nach sich ziehen, der in Form einer Abmahnung gerügt wird. 

Unser Rat

Sollten Sie gegen das Markenrecht verstoßen und folglich eine Abmahnung erhalten haben, unterstützen wir Sie gerne mit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. Kontaktieren Sie uns hierzu unbedingt innerhalb der Frist, also unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung, und nehmen Sie keine voreiligen Handlungen vor.

Zumeist ist die Modifizierung der Unterlassungserklärung unausweichlich, sodass Sie diese erst nach Rücksprache mit uns unterzeichnen sollten.

Gerne stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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