Abmahnung der DAZN Ltd. durch RAe Lentze Stopper

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Mir liegen derzeit mehrere Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Lentze Stopper aus München im Auftrag der DAZN Limited aus Großbritannien vor.  

Die DAZN Ltd. und ihre Rechte als Urheber:

Die DAZN Ltd. ist ein international agierender Anbieter von Sport-Streaming-Diensten. 

In den hier vorliegenden Abmahnungen wird Betreibern von Gaststätten bzw. Gastronomiebetrieben vorgeworfen, Spiele der UEFA Champions League in ihrem Betrieb ausgestrahlt zu haben, ohne das hierfür erforderliche gewerbliche Abonnement erworben zu haben

Geltend gemachte Forderungen:

Die Gastronomiebetreiber werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Es wird zudem auf angeblich bestehende Schadensersatzansprüche verwiesen, welche sich nach den Gebühren für ein Jahresabonnement berechnen und 4.788,00 € betragen sollen. Darüber hinaus wird die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 1.088,60 € gefordert. Darüber hinaus wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot gemacht, welches die die Zahlung eines Gesamtbetrages von 2.250,00 € vorsieht. Dieses Angebot gilt allerdings nur, wenn der Abgemahnte einen Abonnentenvertrag mit der DAZN Limited bezüglich der gewerblichen Vorführung der Live-Übertragungen abschließt und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt.

Was muss ich tun, wenn ich ein Abmahnschreiben erhalten habe?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren.

Erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte und nehmen Sie keinen Kontakt auf.

Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz bzw. zur Abgabe einer Unterlassungserklärung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gerne von mir beraten und melden Sie sich per Mail unter Beifügung des gegnerischen Abmahnschreibens.



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