Abmahnung der DW Folienservice UG durch die Zierhut IP Rechtsanwalt AG | Verstoß Verpackungs-Gesetz

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Die Abmahner

Die Firma DW Folienservice UG (haftungsbeschränkt) wird durch den Geschäftsführer Dennis Ohme vertreten und hat ihren Sitz in Obertaufkirchen (Pfarrer-Egerer-Str. 2, 84419 Obertaufkirchen). DW Folienservice ist in den Bereichen Haushalts-, Metall- und Kunststoffwaren aktiv.

Die Zierhut IP Rechtsanwalt AG vertritt die DW Folienservice UG im aktuellen Fall.

Der Vorwurf

DW Folienservice wirft einem Konkurrenten vor, gegen das aktuelle Verpackungsgesetz verstoßen zu haben: Dabei hat der Abgemahnte Aufkleber angeboten sowie registrierungspflichtige Verpackungen in den Verkehr gebracht, ohne diese bei der Zentralen Stellen zu registrieren.

Forderung

Es werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Übernahme der Anwaltskosten (Gegenstandswert in Höhe von 15.000 €) gefordert.

Unsere Einschätzung

§ 9 Abs. 1 VerpackG schreibt in der Tat vor, dass alle systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei der Zentralen Stelle zu registrieren sind. Kommen die Anbieter dieser gesetzlichen Aufforderung nicht nach, dürfen diese Verpackungen nicht in den Verkehr gebracht werden (§ 9 Abs. 5 VerpackG), da sonst eine unlautere Handlung nach § 3a UWG vorliegt und abmahnfähig ist.

Unser Rat

Wir empfehlen Ihnen, sich umfassend über das neue Verpackungsgesetz zu informieren. Führen Sie die Registrierung nötigenfalls unbedingt durch, da sonst Abmahnungen und weitere Sanktionen folgen. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Verpackung registrierungspflichtig ist und wie die Anmeldung erfolgt, können Sie uns gerne ansprechen. Wir beraten Sie gerne und nehmen zudem in Ihrem Namen die Registrierung vor.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten, da Sie gegen diese gesetzlichen Regeln verstoßen haben, dürfen Sie uns ebenfalls sehr gerne kontaktieren. Wahren Sie dabei die gesetzten Fristen und übersenden Sie uns Abmahnung samt Unterlassungserklärung, sodass wir diese modifizieren können. Letztere ist nämlich zumeist sehr weit und zu Ihren Ungunsten gefasst. 

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. 

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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