Abmahnung Der Fall Ted Bundy durch Baumgarten Brandt Rechtsanwälte

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Die KSM GmbH lässt auch im Mai 2010 wieder Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken aus ihrem Katalogbestand verfolgen. Seit Beginn dieser Woche werden Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverstößen an dem Spielfilm „Der Fall Ted Bundy" ausgesprochen. Das Werk rund um den Serienmörder Ted Bundy erfuhr am 14.01.2010 hierzulande seine Heimmedien Vertriebsveröffentlichung.

Wer in einer Internet Tauschbörse wie z.B. Kazaa, Vuze oder Emule, den nicht jugendfreien Film „Der Fall Ted Bundy" anderen Nutzern zur Verfügung stellt und insoweit keinerlei Einfluss auf die Altersbestimmung eines potentiellen Konsumenten hat, verstößt gegen die Bestimmungen zum Schutze der Jugend. Dieser Verstoß wird in der Regel aber nicht verfolgt. Hingegen wird gegen einen Internetanschlussinhaber, dem eine IP-Adresse zugewiesen war, über die der Film „Der Fall Ted Bundy" der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurde, durch die Rechtsanwaltskanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte im Auftrage der KSM GmbH zivilrechtlich vorgegangen. Zumeist wird zunächst gegen den Anschlussinhaber eine Abmahnung durch die Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte ausgesprochen.

Mit der Abmahnung fordert die KSM GmbH den Internetanschlussinhaber auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Pauschalbetrags von 850 € zu entrichten. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird von den Gerichten zumeist als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung. Der Anschlussinhaber sollte aber auch nicht untätig bleiben. Ohne die Ausräumung der Wiederholungsgefahr (also der Gefahr, dass über seinen Anschluss künftig Urheberrechtsverstöße an dem Film „Der Fall Ted Bundy" begangen werden), begibt sich der Anschlussinhaber in die Gefahr, dass gegen ihn eine einstweilige Verfügung erlassen wird.

Daher sollten Betroffene tunlichst die kurzen Fristen zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr beachten und nach Möglichkeit eine Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt einholen.

Weitere Informationen zu dieser und weiteren Abmahnungen erhalten Sie unter www.abmahnung-aktuell.de.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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