Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH und CBH Rechtsanwälte erhalten? Wir helfen ✅

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Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH und CBH Rechtsanwälte: Die CBH Rechtsanwälte mahnen seit einiger Zeit für die FAST Fashion Brands GmbH  vermeintliche Markenrechtsverletzungen ab. 

Dem Abgemahnten wird z.B. eine rechtsverletzende Nutzung des Zeichens „FAINA“ oder "Mo"  für Bekleidungsstücke vorgeworfen.

Vorab: Sie können uns gerne eine solche Abmahnung für eine kostenfreie und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung durch einen unserer Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz zusenden. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns unter 

Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  eMail: info@wd-recht.de

Wir kennen den Gegner und vertreten derzeit sehr viele Mandanten, die eine Abmahnung von der Fast Fashion Brands GmbH und CBH erhalten haben. Wir zudem vielfach über diese Abmahnung berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-durch-cbh-rechtsanwaelte-und-fast-fashion-brands-gmbh_163861.html


Was wird FAST Fashion Brands GmbH und CBH Rechtsanwälte gefordert?

Die CBH Rechtsanwälte fordern für die FAST Fashion Brands GmbH zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Überdies verlangen sie die Erteilung einer Auskunft sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 100.000 €. Der Abgemahnte soll zudem einen Schadensersatzanspruch anerkennen. Ein Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abmahnung beigefügt.


Frist beachten!

Die CBH Rechtsanwälte setzen für die FAST Fashion Brands GmbH zur Abgabe der Unterlassungserklärung eine kurze Frist und kündigen für den Fall der Nichterfüllung die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche an. Die Abmahnung und die gesetzte Frist sollten keinesfalls ignoriert werden. Andernfalls drohen gerichtliche Schritte. Ein gerichtliches Verfahren löst weitere Kosten aus, die im Regelfall vermieden werden sollten. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte jedoch nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung unterzeichnet werden. Denn durch die Abgabe der Erklärung bindet sich der Abgemahnte mindestens 30 Jahre vertraglich und hat im Falle der Zuwiderhandlung eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe an die Gegenseite zu zahlen. Eine solch weitreichende Erklärung sollte daher keinesfalls leichtfertig abgegeben werden.


Was ist bei einer Abmahnung von der FAST Fashion Brands GmbH zu tun?

Die Abmahnung sollte nicht auf die „leichte Schulter“ genommen werden. Es ist unbedingt ratsam, die Abmahnung von erfahrenen Rechtsanwälten überprüfen zu lassen. Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven PartG, verfügen - insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz- über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts. Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt Spezialist im Markenrecht. Der Gegner ist uns hinlänglich bekannt.

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.


Kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Weitere nützliche Tipps finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/abmahnung-markenrecht-10-punkte-die-sie-kennen-sollten/


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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