Abmahnung der FRIDA KAHLO CORPORATION durch die Kanzlei Zierhut (Marke „FRIDA“) erhalten?

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Zum wiederholten Male innerhalb kurzer Zeit liegt uns eine von der Kanzlei Zierhut aus München für die FRIDA KAHLO CORPORATION mit Sitz in Panama ausgesprochene markenrechtliche Abmahnung vor. 

Der Abgemahnte soll das Zeichen „FRIDA“ in markenverletzender Weise genutzt haben, so der Vorwurf der FRIDA KAHLO CORPORATION. Das streitgegenständliche Zeichen genieße markenrechtlichen Schutz für Bekleidungsstücke. Markeninhaberin sei die FRIDA KAHLO CORPORATION. Der Abgemahnte soll in einem Onlineshop ein T-Shirt unter dem Zeichen „Frida“ zum Verkauf angeboten haben.

Vorab:

Liegt Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Klageschrift der FRIDA KAHLO CORPORATION und der Kanzlei Zierhut vor? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf! Wir, die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Münster, verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechtes und stehen Ihnen gerne bundesweit zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung. Sie können uns hierzu telefonisch unter 0251 20 86 80 30  oder per Mail info@wd-recht.de erreichen. Senden Sie uns die Dokumente gerne per Mail zu und hinterlassen Ihre Rufnummer, wir melden uns dann bei Ihnen zurück.

Was macht die Kanzlei Zierhut für die FRIDA KAHLO CORPORATION geltend?

  1. Unterlassung des vermeintlich markenverletzenden Verhaltens und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Auskunft über Umsatz und Erlös, gewerbliche Abnehmer und  Art und Umfang der mit dem Zeichen getätigten Werbung
  3. Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren nach einem erheblichen Gegenstandswert von 250.000 €
  4. Anerkennung eines Schadensersatzanspruches dem Grunde nach

Verhaltenstipps!

Die Kanzlei Zierhut setzt zur Erfüllung der Ansprüche kurze Fristen. Diese Fristen müssen ernst genommen und die Abmahnung darf nicht ignoriert werden. Denn im Falle eines reaktionslosen Fristablaufes ist mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme durch die FRIDA KAHLO CORPORATION zu rechnen. Angesichts des Gegenstandswertes von über 250.000 € ist ein Gerichtsverfahren mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden. 

Es ist daher sinnvoll, es nicht ohne weiteres auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Dennoch ist davon abzuraten, die Forderungen panisch und ohne vorherige juristische Beratung zu erfüllen.  Insbesondere die der Abmahnung beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte keinesfalls vorschnell und ohne anwaltliche Begleitung abgegeben werden. 

Denn die mit Abgabe einer solchen Erklärung einhergehende Bindungswirkung ist enorm. Der Abgemahnte bindet sich möglicherweise weitgehender als nötig und ist mindestens 30 Jahre vertraglich an die Gegenseite gebunden. Im Falle einer Zuwiderhandlung kann die Gegenseite eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro verlangen. Angesichts dieser erheblichen negativen finanziellen Konsequenzen, welche ein leichtfertiger Umgang mit der Abmahnung haben kann, ist es sinnvoll, rechtzeitig die Hilfe eines Spezialisten auf dem Gebiet des Markenrechtes, bestenfalls eines Fachanwaltes für gewerblichen Rechtsschutz, in Anspruch zu nehmen.

Wir für Sie: Kostenlose Ersteinschätzung!

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen -insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz- über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen!

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne unter 0251 20 86 80 30 oder per Mail an info@wd-recht.de kontaktieren.


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