Abmahnung der geseo GmbH wegen Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte Nutzung von Bildern bei eBay

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Aktuell liegt mir eine Abmahnung der geseo GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Michael Grothe, zur Bearbeitung vor. Diese beruht auf der unerlaubten Nutzung eines Fotos einer Münze bei eBay. Geltend gemacht werden ein Unterlassungsanspruch und ein Schadenersatzanspruch.

Abmahnung im Urheberrecht – Überblick

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Sinn und Zweck einer solchen Abmahnung ist die außergerichtliche Erledigung eines Rechtsstreits und damit die Vermeidung unnötiger Kosten.

Urheberrecht: Die Ansprüche aus einer Abmahnung

Mit einer Abmahnung werden normalerweise verschiedene Ansprüche verfolgt.

Vorrangig geht es um die Unterlassungsansprüche aus der Abmahnung. Der Unterlassungsanspruch zielt darauf ab, ein bestimmtes Verhalten abzustellen. Ein Unterlassungsanspruch führt dazu, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Üblicherweise reicht es bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß zu beenden.

Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Ein wichtiger Anspruch ist der auf Kostenerstattung. Es geht hierbei darum, die Kosten einer berechtigten Abmahnung gegenüber dem Rechtsverletzer geltend zu machen. Darüber hinaus regelt das Gesetz Ansprüche auf Auskunft oder Schadenersatz.

Besonders wichtig: Der Unterlassungsanspruch

Die größte Bedeutung kommt dem erhobenen Unterlassungsanspruch zu. Das gilt einmal aus rechtlichen Gründen, zum anderen auch aus finanziellen Erwägungen. Rechtlich und bezogen auf den Unterlassungsanspruch geht es vor allem um die Frage, ob Unterlassungsklage oder einstweilige Verfügung drohen. Sowohl einstweilige Verfügung als auch ein Hauptsacheverfahren lösen im Regelfall nicht unerhebliche Kosten aus. Langfristig muss andererseits bedacht werden, dass nach einer abgegebenen Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Betroffene müssen hier doppelt überlegen, wie kurzfristig reagiert werden muss und welche Folgen sich hieraus langfristig ergeben.

Soweit es hingegen um den Zahlungsanspruch geht, steht diese eher im Hintergrund. Die Höhe des Anspruchs ist daher zunächst von geringerer Bedeutung.

Richtige Reaktion nach einer Abmahnung

Wie im Einzelfall zu reagieren ist, hängt vor allem von den erhobenen Vorwürfen und der Sachlage ab.

Die Reaktionsmöglichkeiten können in der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder aber auch einem gerichtlichen Streit bestehen. Die richtige Antwort ist hier immer auf den Einzelfall zu beziehen und kann nicht allgemein gegeben werden. Erfahrungsgemäß kann erst nach einer umfassenden Würdigung von Sach- und Rechtslage angemessen reagiert werden. Es ist sinnvoll, hier einen erfahrenen Anwalt aufzusuchen. Auch wenn oder gerade weil die Fristen kurz erscheinen, muss rasch reagiert werden. Bei einer Überschreitung von Fristen drohen teure Gerichtsverfahren.

Tipps zur weiteren Vorgehensweise

Nach richtiger Einordnung des Zahlungsanspruches und des Unterlassungsanspruches kann damit begonnen werden, das Problem zu lösen.

  • Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen, ohne den Sachverhalt geprüft zu haben
  • Geben Sie auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung ab, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
  • Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren
  • Notieren Sie die gesetzten Fristen
  • Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch

Nach Erhalt einer Abmahnung helfe ich Ihnen gerne weiter!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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