Abmahnung der Intersport Corp. durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Verpackungsgesetz, LUCID

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Der Abmahner

Derzeit liegen uns Abmahnungen der Intersport Corp. DBA Wham-O wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht vor. Das US-amerikanischer Unternehmen, welches für den Vertrieb von Sport- und Trainingsgeräten bekannt ist, wird von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten.

Der Vorwurf

Der Vorwurf betrifft den Verkauf und Versand von Produkten auf eBay ohne die entsprechende Registrierung bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ für das Verschicken von Versandverpackungen. Laut der Abmahnung läge darin ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Die Forderung

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, welche eine Vertragsstrafe unbestimmter Höhe für Zuwiderhandeln vorsieht, wird der Abgemahnte aufgefordert, die entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,02 € (Streitwert 10.000 €) zu übernehmen.

Unsere Einschätzung

Wer eine Verpackung erstmalig in den Verkehr bringt, den trifft nach dem Verpackungsgesetz die Verpflichtung, eine Registrierung bei der Datenbank LUCID vorzunehmen.

Ob in einem Verstoß gegen diese Regel eine Marktverhaltensregelung und somit ein Verstoß gegen das UWG zu sehen ist, wurde bisher nicht höchstrichterlich entschieden; allerdings gibt es für eine ähnliche Regelung im Elektrogesetz bereits wegweisende Entscheidungen, welche diese Regelung als Markverhaltensregel einordnen.

Unser Rat

Aufgrund der erheblichen Gefahren einer weit formulierten Unterlassungserklärung sollte diese durch einen spezialisierten Rechtsanwalt modifiziert werden. Ansonsten kann jederzeit die Vertragsstrafe auf Sie zukommen. Nehmen Sie, um weitere Abmahnungen zu vermeiden, unverzüglich die Registrierung vor. Sprechen Sie uns gerne an und wir helfen Ihnen bei der ordnungsgemäßen Registrierung bzw. im Falle einer erhaltenen Abmahnung mit unserer kostenfreien, unverbindlichen Ersteinschätzung gerne weiter.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 


kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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