Abmahnung der Kanzlei Arndt & Urban – Vorwurf: Rechtswidrige Nutzung eines Lichtbildes

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Arndt & Urban aus Rostock vor, mit welcher eine Verletzung von Urheberrechten bzw. Nutzungsrechten behauptet wird.

Vorab: Sollten Sie eine solche urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns diese gerne für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zukommen lassen. Melden Sie sich hierfür einfach via eMail an info@wd-recht.de oder telefonisch unter 0251/208680-30 bei uns, wir helfen Ihnen gerne. 


Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist ein Lichtbild/eine Fotografie, an welchem die abmahnende, von der Kanzlei Arndt & Urban vertretene, Partei die Rechteinhaberschaft behauptet. Dem Vorwurf nach soll der Abgemahnte dieses Bild ohne ein entsprechendes Nutzungsrecht auf seiner eigenen (gewerblichen) Internetseite zu Werbezwecken veröffentlicht haben. Neben der unbefugten Nutzung wird gerügt, dass sich der Verwender wegen einer fehlenden Urheberrechtsangabe am Bild eigener Urheberrechte hieran berühme.

Der Abgemahnte wird aufgefordert

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben (ein Entwurf liegt der Abmahnung bei)
  • Auskunft zu erteilen über Umfang und Zeitraum der Nutzung
  • Zahlung eines Schadenersatzes (angekündigt nach Erhalt der Auskunft)
  • Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren

Angeboten wird, gegen Zahlung eins Pauschalbetrages iHv. 2.500,00 EUR auf die Auskunft und etwaige weitergehende Schadenersatzforderungen zu verzichten.


Verhalten nach Erhalt einer solchen urheberrechtlichen Abmahnung

Trotz der meist kurzen Fristen sollten Sie keinesfalls vorschnell oder überhastet reagieren. Handlungen, wie die Abgabe des Unterlassungsversprechens oder Erteilung der Auskunft sind oft kaum noch oder gar nicht mehr rückgängig zu machen.  

Selbstverständlich sollten die Fristen aber ernst genommen- und innerhalb der Frist gehandelt werden. Die Abmahnung dient dazu, dem Abgemahnten Gelegenheit zu geben, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, welches nach fruchtlosem Ablauf der Fristen dann droht.

Da es sich beim Urheberrecht um eine Spezialmaterie handelt, sollten Sie einen entsprechend auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsbeistand konsultieren, bestenfalls einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Dieser prüft zunächst die Berechtigung und die Wirksamkeit der Abmahnung. Sofern beides gegeben ist und auch ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll, hilft der Fachmann dabei, die Abgabe so vorzubereiten und das Versprechen so zu modifizieren, dass möglichst keine Vertragsstrafen anfallen können. Da das Unterlassungsversprechen inhaltlich weiter reicht, als dem Text zu entnehmen ist, ist zuvor natürlich dem Mandanten die Reichweite der Erklärung zu erläutern.

Die Zahlungsforderungen sind Gegenstand von Verhandlungen. Insbesondere auch die Berechnung nach den Sätzen der sog. MFM-Tabelle ist keineswegs unstreitig.


Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte |Fachanwälte – kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung  

Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet bei urheberrechtlichen Abmahnungen die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs. Durch die Bearbeitung einer Vielzahl an urheberrechtlichen Abmahnungen haben die Rechts- und Fachanwälte eine große Erfahrung im Umgang mit solchen Fällen. Durch dieses Erstgespräch können Abgemahnte einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen samt der Risiken und Möglichkeiten erhalten und sich von der Expertise der Anwälte überzeugen. Auf der Webseite befindet sich zur Vereinfachung der Kommunikation ein Direkthilfeformular. Abgemahnte können das Abmahnschreiben und ihre Kontaktdaten damit direkt an die Kanzlei senden. Im Anschluss meldet sich einer der Anwälte für das kostenlose Erstgespräch. Weitere Kontaktmöglichkeiten: Tel: 0251 20 86 80 – 30 | Fax: 0251 20 86 80 – 50 |info@wd-recht.de (bitte Telefonnummer angeben)


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