Abmahnung der Kanzlei Arnold Ruess Rechtsanwälte wegen Verkauf von Sony Playstation 4-Controllern

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Vorsicht eBay-Händler: Abmahnung wegen Sony Playstation 4 Controllern durch RAe Arnold Ruess

Die Sony Interactive Entertainment Inc., Japan (SIEI) und die Sony Interactive Entertainment Europe Limited, Großbritannien (SIEE) gehen aktuell gegen Online-Händler wegen des Verkaufs von Sony Playstation 4-Controllern vor.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist.

Zum Hintergrund

Die SIEI und SIEE sind Inhaberinnen der umfassend geschützten Marken- und Designrechte an Produkten aus der bekannten Playstation Reihe (u. a. Unionsmarke 00868011).

Uns liegt aktuell die an einen eBay-Händler gerichtete Abmahnung vor, dem vorgeworfen wird, Plagiate der Playstation-Controller zum Verkauf angeboten zu haben. Dies verletze die Marken- und Geschmacksmusterrechte von Sony. Abgemahnt wird durch die Kanzlei Arnold Ruess Rechtsanwälte aus Düsseldorf.

Gefordert wird binnen Frist – wie üblich – die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Vorbereitung der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches zur Auskunft und Rechnungslegung aufgefordert. Damit nicht genug – es wird weiterhin die Erstattung der Anwaltsgebühren gefordert.

Unser Rat

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich ernst zu nehmen. Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Erteilen Sie nicht leichtfertig Auskünfte und unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst sein dürfte. Hier bleibt zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.

Auch bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Anwaltsgebühren zu reduzieren, da häufig von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.


UPDATE vom 30.03.2020: Forderung von Schadensersatz aus einem Streitwert i.H.v. insgesamt 1.000.000  Euro (!)

Uns liegt ein aktueller Fall vor, in welchem dem betroffenen Ebay Händler durch die Kanzlei Arnold Ruess zudem vorgeworfen wird, die Controller nicht in der Originalverpackung sondern nur in einer einfach Plastikfolie vertrieben zu haben. Dies sei geeignet den Ruf und das Prestige der Marke in erheblichem Maße zu gefährden.

In der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird nun auch die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadensersatzes gefordert. Insoweit sollen Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme gegenüber SIEI in Höhe einer 1,5 Geschäftsgebühr aus einem Streitwert i.H.v. 250.000,- Euro (Markenverletzung), sowie gegenüber SIEE in Höhe einer 1,5 Geschäftsgebühr aus einem Streitwert i.H.v. 250.000,- Euro (Markenverletzung) sowie gegenüber SIEI in Höhe einer 1,5 Geschäftsgebühr aus einem Streitwert in Höhe von 500.000,- Euro (Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung) jeweils nebst Kostenpauschale.

Überschlägig ergeben dies Anwaltskosten i.H.v. fast 14.000,- Euro (!).

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Sie erreichen unser Team in dringenden Angelegenheiten auch telefonisch.

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt der e-Commerce-Kanzlei Günnewig Rechtsanwälte und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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