Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf auf eBay

  • 2 Minuten Lesezeit

Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf auf eBay Kleinanzeigen vom 16.09.2015

Wir haben bereits zahlreiche Mandanten vertreten, die eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann aufgrund eines Angebots von Fußballtickets auf eBay oder eBay Kleinanzeigen erhalten haben. Jetzt verteidigen wir erneut gegen eine solche Abmahnung im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA.

In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, innerhalb eines Angebotes auf eBay-Kleinanzeigen Tickets des 1. FC Köln zum Kauf angeboten zu haben und hierbei gegen folgende Bestandteile der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen für Heimspiele („ATGB“) verstoßen zu haben:

  1. Fehlende Abbildung der ATGB
  2. Öffentliches Anbieten der Tickets auf eBay
  3. Höherer Verkaufspreis als Originalpreis
  4. Unautorisierte Abbildung des Vereinslogos

Unsere Mandantschaft wird sodann aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 250,00 € zu zahlen.

Haben Sie eine Abmahnung der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA erhalten?

Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Hilfe zur Verfügung – bundesweit. Ihre Abmahnung sollte unbedingt auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden.  

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Wichtig ist, dass Sie eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren sollten. Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Ihr Vorteil:

Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten