Abmahnung Burberry Limited durch CBH Rechtsanwälte wegen des Verkaufs von gefälschten Produktartikeln

  • 2 Minuten Lesezeit

Eine aktuelle markenrechtliche Abmahnung der Burberry Limited, ausgesprochen durch die CBH Rechtsanwälte und datiert vom 11.04.2024, richtet sich gegen den Vorwurf des Vertriebs von Plagiaten, die geschützte Kennzeichen von Burberry, wie das „Equestrian Knight“ und „TB“ Bildzeichen, unrechtmäßig verwenden. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer Woche, die Erfüllung von Auskunftsansprüchen bezüglich der Herkunft der Produkte, und der Gegenstandswert der Angelegenheit beläuft sich auf 250.000 €, was Rechtsverfolgungskosten von 3.865 € inkl. MwSt. nach sich zieht. Angesichts eines Kostenrisikos von 21.772,46 € im Falle eines gerichtlichen Verfahrens, wird die Bedeutung der Einhaltung der Fristen und die Erwägung einer modifizierten Unterlassungserklärung zur Minimierung des Kostenrisikos betont. Die Kanzlei Heidicker, spezialisiert auf gewerblichen Rechtsschutz, bietet eine kostenlose Ersteinschätzung bei Erhalt einer solchen Abmahnung und umfassende Beratung, einschließlich der Verteidigung und Durchsetzung von Ansprüchen im Markenrecht, an. Kontaktieren kann man die Kanzlei unter ra@kanzlei-heidicker.de für sofortige Hilfe oder per Anruf unter 02307/17062

Erneut wurde uns eine aktuelle Abmahnung der Burberry Limited auf markenrechtlicher Grundlage vorgelegt. Die markenrechtliche Abmahnung ist hierbei durch die CBH Rechtsanwälte ausgesprochen worden und ist datiert vom 11.04.2024.


Im Rahmen des Abmahnschreiben wird zunächst auf die historische Vergangenheit der Burberry Limited hingewiesen. Die Burberry Limited verfügt hierbei über geschützte Marken, wie u. a. das bekannte geschützte Bildzeichen „Equestrian Knight“, sowie auch das Bildzeichen „TB“. Im Rahmen des uns vorgelegten Abmahnschreibens wird hierbei dem Adressaten vorgeworfen, dass dieser Produkte in den Verkehr gebracht habe, bei denen es sich um entsprechende Plagiate handele. Diese tragen verschiedene Ausführungen der zu Gunsten der Burberry Limited geschützten Kennzeichen.


Was wird in dem Abmahnschreiben gefordert?


Zunächst wird die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung unter Fristsetzung von einer Woche gefordert. Daneben werden Auskunftsansprüche geltend gemacht, wonach u. a. über die Herkunft der Produkte Auskunft zu legen ist.


Der Gegenstandswert in dieser Angelegenheit wird hierbei auf einen solchen in Höhe von 250.000,00 € festgesetzt, was alleine Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 3.865,00 € inkl. MwSt. entspricht.


Wie ist mit einer solchen Abmahnung umzugehen?


Zunächst ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie die gesetzten Fristen einhalten. Dies gilt vor allen Dingen vor dem Hintergrund, als dass nur hierdurch die Führung eines gerichtlichen Verfahrens mit Sicherheit vermieden werden könnte. Das Kostenrisiko, welches im Rahmen einer gerichtlichen Angelegenheit dieser Art bei Zugrundelegung des Gegenstandswertes von 250.000,00 € besteht, liegt in der ersten Instanz bei 21.772,46 €.


Alleine diese Zahlen zeigen nach unserer festen Überzeugung, dass Experimente an dieser Stelle fehl am Platze sind. Soweit die Abmahnung, mithin der Plagiatsvorwurf und/oder die Markenrechtsverletzung in Form einer Kennzeichenverletzung zutrifft, sollte hier die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung in Erwägung gezogen werden. Man minimiert hierbei in einem ersten Schritt in erheblicher Weise das Kostenrisiko.


Des Weiteren ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie im Falle der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sicherstellen, dass es keinesfalls zu etwaigen Zuwiderhandlungen kommen kann. Dies betrifft natürlich neben den monierten Angeboten insbesondere unter Umständen auch solche Angebote, die über Suchmaschinen noch abrufbar sind. Auch hierzu beraten wir unsere Mandanten umfassend, da auch das Verhalten nach der Abmahnung nach unserer festen Überzeugung genauso wichtig ist, wie die Bearbeitung der Abmahnung selbst.



Wie können wir Ihnen weiterhelfen?


Sollten Sie auch ein solches Abmahnschreiben erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir schauen auf eine vierstellige Anzahl von bearbeiteten markenrechtlichen Abmahnungen zurück und sind jeden Tag mit der Materie des Markenrechtes, sei es in der Verteidigung, der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder auch im Bereich von Markenanmeldungen sowie Verfahren vor den Markenämtern beschäftigt. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Hierzu rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zu. In diesem Fall rufen wir im Regelfall noch am gleichen Tage zurück.




Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema