Abmahnungen der AUDI AG durch Kessler IP & Legal Expertise wegen Markenrechtsverletzungen

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Die AUDI AG hat kürzlich zwei markenrechtliche Abmahnungen bezüglich des Verkaufs von Ventilkappen und des Angebots von Felgendeckeln mit dem AUDI-Emblem ausgesprochen. Die Abmahnungen, datiert vom 10.04.2024, fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und machen Kosten der Rechtsverfolgung auf Basis eines Gegenstandswertes von 200.000 € geltend, was Anwaltskosten in Höhe von 3.456,59 € nach sich zieht. Zusätzlich werden Auskunftsansprüche für einen potentiellen Schadenersatzanspruch erhoben. Um angemessen auf solche Abmahnungen zu reagieren, sollte überprüft werden, ob die Vorwürfe berechtigt sind und gesetzte Fristen eingehalten werden. Es wird empfohlen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um hohen Kostenrisiken entgegenzuwirken. Die Kanzlei bietet Unterstützung bei der Bewältigung von Abmahnungen, inklusive der Erstellung angepasster Unterlassungserklärungen und der Kommunikation mit der Gegenseite, sowie bei der Erfüllung von Auskunftsansprüchen. Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Jan B. Heidicker, spezialisiert auf gewerblichen Rechtsschutz, bietet bundesweite Hilfe und eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Aktuell wurden uns zwei umfangreiche markenrechtliche Abmahnungen der AUDI AG, datiert vom 10.04.2024, vorgelegt.


In den uns vorliegenden Abmahnungen werden einerseits der Verkauf von Ventilkappen mit AUDI-Emblem, sowie andererseits das Angebot von Felgendeckeln mit markenrechtlich geschütztem Kennzeichen der AUDI AG gerügt.


Es wird einerseits die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Ferner werden Kosten der Rechtsverfolgung, und zwar jeweils auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 200.000,00 €, geltend gemacht. Insofern belaufen sich die geforderten Anwaltskosten auf 3.456,59 €.


Daneben werden umfangreiche Auskunftsansprüche geltend gemacht, die zur Vorbereitung eines potentiellen Schadenersatzanspruches dienen.


Wie ist mit einer solchen Abmahnung umzugehen?


Zunächst ist natürlich zu eruieren, ob der vorgeworfene Markenrechtsverstoß sich tatsächlich als Markenrechtsverletzung darstellt. Soweit dies der Fall ist, sollte hier peinlichst genau darauf geachtet werden, dass die gesetzten Fristen eingehalten werden. Im Regelfall bietet es sich hierbei an eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um dem enormen Kostenrisiko, welches derartigen Abmahnungen innewohnt, entgegenzuwirken. Werden hier Fehler bei der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung gemacht, führt ein gerichtliches Verfahren bei einem Gegenstandswert von 200.000,00 € zu einem Kostenrisiko in der ersten gerichtlichen Instanz von 19.013,66 €.


Experimente sind daher an dieser Stelle absolut fehl am Platz. Wir entfernen für unsere Mandanten sodann im Regelfall entsprechende modifizierte Erklärungen und übernehmen die komplette Korrespondenz mit der Gegenseite.


Auch die Auskunftsansprüche müssen ordnungsgemäß erfüllt werden, um hier Nachteile zu erleiden. Im Regelfall lassen sich vergleichsweise Lösungen mit der Gegenseite erzielen. Wir schauen hierbei auf eine erhebliche Erfahrung in den letzten Jahren zurück.


Sollten auch Sie ein entsprechendes Abmahnschreiben erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Jan B. Heidicker ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem auch das Markenrecht zählt. Wir vertreten täglich in markenrechtlichen Fällen und sind daher für Sie der richtige Ansprechpartner. Insbesondere die Gegenseite ist uns bestens bekannt.


Senden Sie uns gerne Ihr Abmahnschreiben unverbindlich zu. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Hierzu rufen Sie uns an. Sollten Sie uns Ihr Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden, rufen wir im Regelfall noch am gleichen Tage zurück.




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