Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe wegen des Albums "23" von Bushido und Sido

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Nachdem Bushido und Sido nunmehr ohne Peter Maffay weitermachen müssen und der vielleicht Inszenierte Werbegag ein Ende hat, wird das aktuelle Album „23 “ von Bushido und Sido auch in Tauschbörsen fleißig verwertet. Viele Abgemahnte Tauschbörsennutzer bekommen daher eine Abmahnung von Bushido und Sido wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in sog. Tauschbörsen. Die Abmahnung von Bushido und Sido wird von der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden versendet. Bushido und Sido fordern über die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 700,00 Euro.

Wie reagiert man am besten auf eine solche Abmahnung?

Diese Antwort ist nicht einfach, da die Rechtslage sehr umstritten und die günstigste Reaktion abhängig vom konkreten Sachverhalt ist. Allerdings dürfte mittlerweile klar sein, dass ein Anschlussinhaber der die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat nur schwerlich auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen ist, wenn alternative Geschehensabläufe, die zur Verursachung der Urheberrechtsverletzung geführt haben könnten, in Betracht kommen. Gleiches kann für den Unterlassungsanspruch gelten. Fest steht, dass die Rechtsprechung vom Landgericht Köln mit dem vollmundigen Titel „Ross und Reiter“ in vielen Fällen vor dem OLG Köln keinen Bestand haben dürfte.

Wir warnen zudem ausdrücklich davor, die vorgefertigte Unterlassungserklärung in der eingeforderten Form abzugeben. Der eingeforderte Betrag kann in vielen Fällen überhöht sein.

Gerne stehen wir Ihnen für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.


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