Abmahnung der Kanzlei Brodauf Rechtsanwälte für die Firma Tho-Ha UG

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Brodauf für die Firma Tho-Ha UG vor. Abgemahnt wird ein pornografischer Film.

Die Kanzlei fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.900 Euro. Sie sollten in keinem Falle die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar. Vielmehr sollte man eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung formulieren. Dies hat den Hintergrund, dass eine modifizierte Unterlassungserklärung kein Schuldeingeständnis darstellt, gleichzeitig aber verhindert, dass etwaige Unterlassungsansprüche nicht gerichtlich durchgesetzt werden können. Dies wäre nämlich mit recht hohen Kosten verbunden. Die geforderten 1.900 Euro halten wir in den meisten Fällen für deutlich zu hoch angesetzt. Hier hängt jedoch vielen vom Einzelfall ab. Sie sollten sich in jedem Falle von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen. Unsere Erfahrung aus vielen, vielen Filesharing-Abmahnungen ist, dass man die geforderten Beträge mit einer entsprechend stichhaltigen Argumentation deutlich reduzieren kann. In vielen Fällen kann es sogar möglich sein, die geforderten Kosten vollständig abzuwehren.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten bundesweit Betroffene von Filesharing-Abmahnungen. Die Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen bieten wir zu fairen Festpreisen an. Ein telefonischer Erstkontakt mit unserer Kanzlei ist dabei kostenfrei. Sie können uns gerne unter unserer Kanzleinummer 0221-789 529 80 erreichen.


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