Markenrechtliche Abmahnung der Honda Motor Co. Ltd.
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Die Kanzlei Eikelau, Masberg und Kollegen versenden Abmahnungen im Auftrag der Honda Motor Co. Ltd. Es handelt sich hierbei um markenrechtliche Abmahnungen.
Was wird in der Honda-Abmahnung vorgeworfen?
Vorgeworfen wird der Vertrieb von nicht originaler Honda-Ware unter dem Kennzeichen Honda.
Stein des Anstoßes können Aufkleber, Etiketten, Radkappen etc. sein.
Mit der Abmahnung werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunfterteilung, Herausgabe der sich noch im Besitz befindlichen Artikel sowie Erstattung von Rechtsanwaltskosten gefordert.
Wie sollte auf eine Abmahnung von Honda reagiert werden?
In jedem Fall sollte man einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zur Prüfung der Abmahnung kontaktieren. Wenn es sich tatsächlich um Plagiate handelt, sollte die Angelegenheit möglichst außergerichtlich beigelegt werden, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Modifizierte Unterlassungserklärung bei Honda-Abmahnung
Hierzu zählt oftmals die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Dies sollte stets der erste Ansatz sein. Eine modifizierte Unterlassungserklärung wird dabei so formuliert, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt. Zudem sind vorformulierte Unterlassungserklärungen oftmals deutlich ungünstiger formuliert als es gesetzlich erfordert wird. So sind häufig die Vertragsstrafenregelungen zu starr oder zu hoch angesetzt. Oft ist auch das zu unterlassene Verhalten zu unkonkret und damit viel zu weit gefasst. Die Vertragsstrafe folgt dann der Abmahnung oftmals auf dem Fuße. Keinesfalls sollte man die Unterlassungserklärung aber selbst umformulieren, sondern dies erfahrenen Anwälten überlassen. Andernfalls droht nämlich ein noch höherer Schaden, wenn die Gegenseite auf Grund einer falsch formulierten Unterlassungserklärung die Unterlassungsansprüche gerichtlich weiterverfolgt.
Auskunftsansprüche bei markenrechtlicher Abmahnung
Besondere Aufmerksamkeit sollte auch immer auf die Auskunftserteilung gelegt werden. Die zu erteilende Auskunft dient zur Berechnung des Schadenersatzes. Wird jedoch nicht vollständig Auskunft erteilt, können diese Ansprüche ebenfalls gerichtlich eingeklagt werden. Dies ist ebenfalls mit einem recht hohen Kostenrisiko verbunden.
Kosten durch Einigung reduzieren
Bei einer offensichtlichen Markenrechtsverletzung sollte man eine vollumfängliche außergerichtliche Einigung erzielen, die den finanziellen Schaden beim Abgemahnten so gering wie möglich hält. Spezialisierte Rechtsanwälte haben häufig täglich mit markenrechtlichen Abmahnungen zu tun und wissen daher ganz genau wie auf eine markenrechtliche Abmahnung reagiert werden muss.
Langjährige Erfahrung - Kostenlose Ersteinschätzung - Vertretung zum Festpreis
Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten seit über 11 Jahren erfolgreich Inhaber von Unternehmen, die eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben. Wir haben in dieser Zeit tausende Abmahnungen bearbeitet. Wir bieten deutschlandweit eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an. Die außergerichtliche Vertretung übernehmen wir zu fairen Festpreisen.
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