Abmahnung der Kanzlei Christoph Becker für Brücken-Apotheke, Hartmut Wagner

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Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Christoph Becker (Richtig.Recht Leipzig) vorgelegt. Die Abmahnung wurde im Namen der Brücken-Apotheke, Hartmut Wagner ausgesprochen. Es werden Wettbewerbsverstöße auf Internetseiten von Mitbewerbern abgemahnt. In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein fehlerhaftes Impressum gerügt. U.a. soll nicht die richtige Firmierung angegeben sein. Ferner soll nicht über die bestehende Berufshaftpflichtversicherung informiert worden sein. In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Gegenstandswert in Höhe von 7.001 bis 8000 Euro angesetzt. Hieraus ergeben sich zu erstattende Anwaltskosten in Höhe von 612,80 Euro. Ferner wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung bei. Keinesfalls sollten vorformulierte Unterlassungserklärungen ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnet werden. Oftmals sind diese nämlich zu weitgehend.

In diversen Internetforen wird vorschnell darauf hingewiesen, dass es sich um eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung handeln soll. Es sollte dabei bedacht werden, dass nach der Rechtsprechung das massenhafte Versenden von Abmahnungen alleine noch nicht genügt, um den Rechtsmissbrauchseinwand zu begründen. Die bloße Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen stellt zwar ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch dar, es müssen jedoch noch weitere Umstände hinzutreten. In der Praxis ist es oftmals schwierig, Rechtsmissbrauch nachzuweisen. Es sollte daher genau überlegt werden, ob man bereit ist, gar keine Unterlassungserklärung abzugeben. Man läuft dadurch nämlich Gefahr, dass die abmahnende Apotheke ihre Unterlassungsansprüche gerichtlich einklagt. Hierdurch entsteht ein Kostenrisiko von oftmals mehreren tausend Euro. Wenn man bereit ist, dieses Risiko einzugehen, kann man u.U. durchaus auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung verzichten. Wenn einem dieses Risiko zu hoch ist, empfiehlt sich oftmals die Abgabe einer sog. modifizierten, also abgeänderten Unterlassungserklärung und eventuell die Zahlungsverweigerung. In jedem Falle sollte man sich aber rechtlich beraten lassen, wenn man eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten hat.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten bundesweit eine große Anzahl von Abgemahnten. Sie können uns für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne telefonisch unter den rechts angegebenen Telefonnummern erreichen.


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