Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian – Album: „Dream Dance Vol. 74“ – DigiRights Administration

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Uns wurde eine weitere Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian eingereicht. Die vorliegende Abmahnung wurde für die DigiRights Administration GmbH versendet. Rechtsanwalt Daniel Sebastian verfolgt hochspezialisiert seit vielen Jahren massenhaft sog. Filesharing-Fälle. In den standardisierten Anschreiben werden urheberrechtliche Ansprüche geltend gemacht. Diese Ansprüche entstehen, wenn über Tauschnetzwerke, wie im vorliegendem Falle über die Plattform BitTorrent, urheberrechtlich geschützte Werke widerrechtlich verbreitet werden.

In der uns vorliegenden Abmahnung werden Ansprüche aufgrund einer Verbreitung des Albums „Dream Dance Vol. 7” geltend gemacht. Im Namen der DigiRights Administration GmbH verlangt Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, welche als Muster beigefügt ist, sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.400,00 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus einem Aufwendungsersatz für die angeblich entstandenen Rechtsanwaltsgebühren und einem fiktiven Schadensersatz zusammen.

Den aktuellen Stand zu diesem Vorgang finden Sie in unserem Blog:

http://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-rechtsanwalt-daniel-sebastian-wg-dream-dance-vol-74-fuer-digirights-administration-gmbh/

Wir haben ebenfalls in unserem Blog zusammengestellt, wie Sie reagieren können und sollten:

http://e-commerce-kanzlei.de/filesharing-abmahnung-erhalten-was-ist-nun-die-richtige-reaktion/

Zunächst heißt es Ruhe bewahren! Sie sollten in keinem Fall vorschnell handeln, denn dies stellt sich im Nachhinein meist als großer Fehler heraus. Bedenken Sie auch, dass eine abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang Gültigkeit besitzt. Bei späterem Verstoß gegen diese Erklärung fallen horrende Vertragsstrafen und erneute Rechtsanwaltsgebühren an.

Es muss demnach sichergestellt werden, dass die abzugebende Unterlassungserklärung auf das Notwendige beschränkt wird. Dies erfordert in der Regel eine Anpassung der Unterlassungserklärung. Um sicherzustellen, dass diese Modifikation hinreichend ist, sollten Sie eine auf Ihren Einzelfall abgestimmte Erklärung abgeben und kein vorgefertigtes Muster verwenden. Andernfalls ist es möglich, dass die Erklärung die etwaig bestehende Wiederholungsgefahr nicht ausräumt und die Gegenseite Klage einreicht. Ebenso kann nur durch eine optimale Modifikation Ihre künftige Haftung weitestgehend beschränkt werden.

Beachten Sie: Es sind die gesetzten Fristen einzuhalten. Verpassen Sie eine Frist, so drohen Ihnen unter Umständen weitere, deutlich höhere Kosten aufgrund etwaiger gerichtlicher Maßnahmen.

Zunächst ist zu prüfen, ob Sie überhaupt zu haften haben. Grundsätzlich haften bei derartigen Verstößen nämlich nur Verantwortliche, als Täter und Störer. Kann jedoch für Sie diese Haftung ausgeschlossen werden, müssen Sie keine Unterlassungserklärung abgeben und keinen Schadensersatz zahlen.

In keinem Fall sollten Sie an dieser Stelle anderweitig veröffentlichte „Ausreden“ oder Argumentationsstränge verwenden. Diese können schließlich in Ihrem Fall ggf. gar nicht einschlägig sein. Unter Umständen verschlechtern Sie mit einer falschen Auswahl sogar Ihre Position.

Wir machen jedoch darauf aufmerksam, dass grundsätzlich realistische Möglichkeiten zur Abwehr bestehen! Um jedoch eine sinnvolle Verteidigungsstrategie ermitteln zu können, muss der gesamte Sachverhalt geprüft werden.

Wir empfehlen:

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Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

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Stand der Bearbeitung: 03/2016


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