Veröffentlicht von:

Abmahnung der Kanzlei Fareds wegen Rolling in the Sheets für das Unternehmen Malibu Media LLC

  • 2 Minuten Lesezeit

Eine Abmahnung eine Abmahnung wegen eines Erotikfilms ist für die Empfänger eine meist unangenehme Situation. Oftmals ist der angeschriebenen Anschlussinhaber, der im Rahmen der Ermittlungsarbeit ausfindig gemacht wurde, gar nicht direkt für die jeweilige Rechtsverletzung verantwortlich. In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall gehen die Anwälte Fareds gegen Internet Anschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wurde, den Film Rolling in the Sheets unerlaubt verbreitet zu haben. Erst einmal ist es nicht entscheidend, wer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Der registrierte Anschlussinhaber muss sich mit der Anschuldigung auseinandersetzen.

Gegen die Abmahnung von Fareds wegen Rolling in the Sheets kann sich der Betroffene zur Wehr setzen. Ziel einer Verteidigung ist es, unberechtigte Anschuldigung zurückzuweisen und in diesem Zusammenhang auch zu prüfen, ob die von der Gegenseite geforderte Summe ich zumindest in Teilen zurückgewiesen werden kann. In der Abmahnung wird grundlegend erst einmal davon ausgegangen, dass der Anschlussinhaber direkt für die rechts Verletzung verantwortlich ist, da die Ermittlung immer an der Haustür des Abgemahnten endet und keine konkrete Aussage über den Täter gemacht werden kann. Wenn der Anschlussinhaber auch nicht direkt Täter ist, könnte er im Rahmen der Störerhaftung zur Rechenschaft gezogen werden. Dieses ist dann der Fall, wenn er nicht hinreichend seine Kontrollen Sicherungspflichten erfüllt hat und Dritte dadurch den Film Rolling in the Sheets unerlaubt verbreitet haben.

In der Fareds Abmahnung für Rolling in the Sheets macht die Gegenseite Schadenersatz und Unterlassungsansprüche geltend. Der Betroffene wird aufgefordert, Schadenersatz und Anwaltskosten zu Zahlen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Der Abmahnung ist in aller Regel bereits solch eine Erklärung beigefügt. Diese von der Gegenseite vorgefertigten Erklärungen sollten nicht vorschnell unterzeichnet werden. Wer hier an falscher Stelle unterschreibt, der schwächt seine noch gute Ausgangslage und hat in der Regel wenige Chancen, die geforderte Geldsumme anzugreifen.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte vertritt seit Jahren abgemahnte aus ganz Deutschland die mit solchen Abmahnung konfrontiert werden. Da sich in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Fragen stellen steht die Möglichkeit, die Angelegenheit im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung mit Dr. Wachs zu besprechen. Nach dem Gespräch mit einem Fachmann stellt sich die Sache oft anders dar. Gerne helfen wir auch Ihnen und zeigen die absehbaren Chancen Risiken und Kosten im Rahmen dieses Telefonats auf.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Wachs Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema