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Abmahnung der Kanzlei Fareds wegen The Zero Theorem im Auftrag der Voltage Pictures LLC.

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Der Film „The Zero Theorem“ lässt sich wohl eher dem Independent Kino zurechnen. Trotzdem kann der Trailer bei YouTube über 1,6 Millionen Views vorweisen, was für ein großes Interesse der Filmfans spricht. Der Film handelt von dem Computergenie Qohen Leth, der in einer fiktionalen Zukunft nach dem „Zero Theorem“, einer mathematischen Formel, welche die Frage nach dem Sinn des Lebens beantworten soll, sucht.

Aktuellen Meldungen zufolge hat der Rechteinhaber Voltage Pictures LLC die Rechtsanwaltskanzlei Fareds damit beauftragt, angebliche Rechtsverletzungen an dem Film „The Zero Theorem“ abzumahnen.

Wie bereits eingeleitet, geht es bei dem aktuell vorliegenden Abmahn-Fall um das Werk „The Zero Theorem“. Dem Betroffenen wird im Rahmen einer Abmahnung durch die Kanzlei Fareds aus Hamburg vorgeworfen, den Film verbreitet zu haben. Infolge dieser Annahme macht die gegnerische Seite Schadensersatzansprüche, Erstattung der angefallenen Kosten sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung geltend.

Die Praxis hat gezeigt, dass die in Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Im Rahmen einer anwaltlichen Vertretung kann die Forderung oft auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Hierfür muss der Einzelfall näher berücksichtigt werden. Doch in der Abmahnung geht es nicht nur im Geld. Sollte eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden haben, kann der Rechtsverletzer zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert werden. Der Fareds-Abmahnung wegen „The Zero Theorem“ ist bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte nicht ungeprüft verwendet werden. Es ist dem Abgemahnten freigestellt, eine neu formulierte Erklärung abzugeben, die dessen Interessen optimal vertritt.

Gegen die Fareds-Abmahnung „The Zero Theorem“ kann sich der Betroffene wehren. In der Regel ist diese Verteidigung außergerichtlich – ein Gerichtsverfahren muss nicht befürchtet werden. Ziel einer Verteidigung durch einen Anwalt ist es, dass der Betroffene so wenig Kosten wie möglich hat und eine neu formulierte Unterlassungserklärung abgibt.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung der Kanzlei Fareds wegen „The Zero Theorem“ konfrontiert werden, dann können Sie sich im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In diesem ersten Telefonat geht es um die absehbaren Chancen und Risiken einer außergerichtlichen Verteidigung. In dem ersten Gespräch erfahren die Empfänger der Abmahnung auch die konkreten Kosten, die für eine Verteidigung anfallen. Dieser Betrag ist ein Festbetrag. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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