Abmahnung der Kanzlei FROMMER LEGAL für Allplan Deutschland GmbH

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Abmahnung Allplan 2015

Die Kanzlei FROMMER LEGAL verschickt Abmahnungen an Nutzer des CAD-Systems Allplan 2015 der Firma Allplan Deutschland GmbH

Wer ist die Firma Allplan Deutschland GmbH?

Bei der Firma Allplan Deutschland GmbH handelt es sich um ein Anbieter, der in Deutschland seit vielen Jahren führend im Bereich von CAD-Software ist. Mit CAD-Software können Planungsarbeiten im Bereich Architektur unterstützt werden. Mit Allplan können 2D-Konstruktionen, 3D-Modellierungen sowie bauteilorientierte Gebäudemodelle erstellt werden. 

Ist die Abmahnung seriös?

Wir können für Sie gerne prüfen, ob die Abmahnung „echt“ ist. Wir werden häufig mit dieser Frage konfrontiert und können dies innerhalb kürzester Zeit, in der Regel im Rahmen eines ersten kostenfreien Telefonates herausfinden.

Was wird mit der Abmahnung gefordert?

Das wohl „Besondere“ an den Abmahnungen ist, dass verhältnismäßig hohe Schadenersatzbeträge gefordert werden. Hintergrund ist, dass der abgemahnte Nutzer die Software genutzt haben soll, ohne über die entsprechende Lizenz zu verfügen. Mittels Software-Crack sei der Kopierschutz überwunden worden. Die Verwendung von Allplan 2015 ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

Da die Allplan 2015 die Anforderungen der §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 69a Abs. 1, 120 Abs. 2 Nr. 2 UrhG erfüllen soll, unterliege sie dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).

Nach §§ 69c Nr. 1, Nr. 2, 16 UrhG ist eine derartige Verwendung urheberrechtswidrig. 

Die Kanzlei FROMMER LEGAL macht mit der Abmahnung Unterlassungs-, Auskunfts-, Kostenerstattungs- und Schadenersatzansprüche geltend. 

Sofern Unterlassungsansprüche bestehen können diese nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Hier stellt sich immer die Frage, ob eine Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung vorformuliert beigelegt ist, tatsächlich die Rechtsverletzung umfasst, bzw. zu weit gefasst ist. Eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung kann die Abmahnung insgesamt unwirksam machen, was dazu führt, dass auch keine Anwaltskosten des abmahnenden Unternehmens erstattet werden müssen. 

Der Schadenersatz wird anhand der sog. Lizenzanalogie berechnet. Grundsätzlich ist daher das zu zahlen, was ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gezahlt hätte. Maßstab ist dabei die Höhe der tatsächlich geforderten Lizenzen, bzw. die bisherige Lizenzierungspraxis. 

Der hohe Schadenersatz kommt daher, dass die Kaufpreise der Software wie im Profi-Bereich üblich, ebenfalls sehr hoch sind.

So sollen die Lizenzpreise für Allplan 2015 Basic bereits 1.995,00 Euro, für Allplan 2015 Ingenieurbau 6.295,00 Euro, die Option Gelände 2.000,00 Euro, die Option Lizenzserver je Arbeitsplatz 495,00 Euro sowie die Option Workgroup je Arbeitplatz 595,00 Euro betragen. 

Die mit der Abmahnung geforderten Rechtsverfolgungskosten betragen ebenfalls deutlich über 1.000,00 Euro.

Wie können wir bei einer Abmahnung von Allplan Deutschland GmbH helfen?

Wir prüfen für Sie die Berechtigung der Abmahnung und etwaige Verteidigungsmöglichkeiten. Sollten die Vorwürfe stimmen, sollte in jedem Fall eine Unterlassungserklärung formuliert werden. Auch hierbei unterstützen wir Sie. Keinesfalls sollte eine Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung beigefügt ist, ungeprüft unterzeichnet werden. Diese kann nämlich ein Schuldeingeständnis darstellen, die die Verteidigungsmöglichkeit gegen die Kostenforderungen abschneidet. Wir formulieren daher in der Regel eine sog. modifizierte, also abgeänderte Unterlassungserklärung. Diese stellt kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber die gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, was in der Regel mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.

Zudem prüfen wir die Höhe der geltend gemachten Zahlungsansprüche. Diese können ggfs. nach unten verhandelt werden, wenn sie nicht angemessen sind.

Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung können wir Ihnen gerne telefonisch helfen. Sollten Sie uns hierauf mandatieren, übernehmen wir die Verteidigung zu fairen Festpreisen, die wir vorab kommunizieren und vereinbaren. Volle Kostentransparenz ist uns wichtig.

Die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte ist seit über 10 Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechts tätig. Rechtsanwalt Gäßler ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Rechtsanwalt Obladen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Gerne können Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um eine kostenfreie Ersteinschätzung von uns zu erhalten.

Keinesfalls sollten Sie den Kopf in den Sand stecken und die gesetzten Fristen verstreichen lassen. Hierdurch können erhebliche Mehrkosten entstehen.

Foto(s): OBLADEN GAESSLER Rechtsanwälte

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